Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-11
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11
Wortprotokoll
Ich bin dankbar für dieses Postulat und unterstütze es ausdrücklich. Ich gehe dabei wie die Kommission vom grundsätzlichen Primat des Völkerrechts aus - ich betone das Wort "grundsätzlich" - und erwarte vom Bericht schlussendlich durchaus eine Bestätigung dieser Ansicht.
Zum Stellenwert des Völkerrechts bzw. des schweizerischen internationalen Staatsvertragsrechts gehört aber auch dessen Zustand. Deshalb ergreife ich das Wort. Es darf beim schweizerischen Staatsvertragsrecht nicht dazu kommen, dass dieses nicht mehr à jour erscheint. Sie erinnern sich an ein Postulat, das ich vor drei oder vier Jahren eingereicht habe und das angenommen worden ist; der Bundesrat hat es letztes Jahr zur Abschreibung empfohlen, doch unser Rat hat es aufrechterhalten. Wir erleben, dass eine rechte Anzahl von Staatsverträgen obsolete Bestimmungen enthält, die teilweise nicht mehr angewendet werden, die dann aber plötzlich im Einzelfall quasi wieder aus der Kiste hervorgeholt werden und in der Anwendung durch den Richter, durch die Verwaltung plötzlich wieder aktuell erscheinen. Das darf eigentlich nicht sein. Wir dürfen es nicht zu einer - ich benutze das Wort ungern - Rechtsverluderung in diesem Bereiche kommen lassen, sondern wir müssen auch unser Staatsvertragsrecht stets - ich benutze diesen Ausdruck noch einmal - à jour halten, und wir müssen es eben auch immer wieder bereinigen, sonst erodiert auch das Primat des Völkerrechts.
Schauen Sie, ich sehe da immer wieder schöne Beispiele und nenne Ihnen eines: Wir werden nächste Woche den Bericht des Bundesrates über die im Jahre 2006 abgeschlossenen internationalen Staatsverträge behandeln. Ich habe mit Vergnügen - aber eigentlich ist das kein Vergnügen - festgestellt, dass darin ein Wirtschaftsabkommen mit Kuba aus ich weiss nicht welchem Jahr mit einer Fussnote "Obsolet und nicht mehr anwendbar" versehen ist. Es wird aber mit einem Schriftenwechsel alle Jahre wieder erneuert und verlängert, obwohl es seit 1972, also seit dem Gatt-Abkommen, obsolet ist, was der Bundesrat selbst feststellt. Das darf doch nicht sein!
Ich nenne noch ein anderes Beispiel: Letzthin hatte ich das Vergnügen und die Ehre, mich bei einer Schweizer Botschaft zu erkundigen, wie viele und welche Staatsverträge mit dem betreffenden Land eigentlich Gültigkeit hätten. Schweigen im Walde ... Das Aperitifgespräch ging dann trotzdem weiter.
Wir müssen schon schauen, dass Völkerrecht - wenn es Primat haben soll - dann eben auch dem Charakter unserer gesamten Rechtsordnung entspricht; das heisst, dass in der Rechtsordnung noch enthalten ist, was auch angewendet wird. Das ist mein Anliegen. Ich wäre dankbar, wenn der Bundesrat bei der Beantwortung des Postulates auch auf diese Problematik eingehen und sich auch dazu äussern würde. Noch dankbarer wäre ich natürlich, wenn er das bereits angenommene Postulat von mir jetzt auch erfüllen würde.