Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11
Wortprotokoll
Wir haben ja die beiden Motionen zur Annahme empfohlen; wir haben aber - auch das müssen wir sagen - natürlich die entsprechenden einschränkenden Bemerkungen machen müssen. Wir konnten sie nicht einfach zur Annahme empfehlen und sagen, dass wir die Massnahmen durchführen, vor allem, weil ja die Hauptkompetenzen bei den Kantonen liegen. Wir bitten Sie, das zu beachten. Wir haben lange überlegt, ob man es nur als Prüfungsauftrag entgegennehmen sollte, aber wir sind ja schon am Prüfen, sodass ich Sie bitte, die Antworten so entgegenzunehmen, wie sie vorliegen.
Die Einführung eines Alarmsystems für vermisste Kinder ist unbestritten; die Frage ist nur, welches System man nimmt und wie man es am besten macht. Mit MMS wären wir weltweit allein; das gibt es noch nirgends. Da müssten wir natürlich auch auf die Polizeikreise hören, vor allem auf die Kriminalpolizeien, weil es dort Befürchtungen gibt, dass es den gegenteiligen Effekt haben könnte, nämlich dass es die Suche nach dem betreffenden mutmasslichen Opfer - man will ja so schnell wie möglich handeln - behindern könnte. Wir nehmen das ernst. Die anderen Systeme, die man heute in den USA, in Kanada und in Frankreich hat, sind eigentlich SMS-Systeme; dabei werden Namen usw. bekanntgegeben. Aber wir sehen jetzt ein noch weiter gehendes System vor; wir werden sehen, was das Ganze bringt.
Wir haben das Anliegen an die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren herangetragen. Sie haben uns zugesagt, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzusetzen - das haben sie inzwischen, so glaube ich, auch getan. Die Polizeidirektorenkonferenz und begrüsste Verbände werden bis zur Frühjahrssession 2008 über die grundsätzliche Marschrichtung und die Vor- und Nachteile Bericht erstatten. Die Arbeitsgruppe wird vor allem prüfen, was Sinn macht, was notwendig ist, und sie wird auf die geltenden Rechtsgrundlagen hinweisen und auch sagen, was getan werden müsste, um den richtigen Weg zu öffnen. Zudem sollte ein solches System - das wäre begrüssenswert - im Hinblick auf eine allfällige europäische Vernetzung mit ausländischen Systemen kompatibel sein. Denken Sie an die Suisse romande, denken Sie an eine Entführung in Genf, also in einem Grenzort: Da wäre es vorteilhaft, wenn wir unser System mit dem französischen System kompatibel machen könnten, wenn wir hier eine grenzüberschreitende Kompatibilität hätten - das ist für Grenzregionen natürlich sehr wichtig.
Es gilt grundsätzlich zu beachten, dass die Strafverfolgungsbehörden in den Kantonen sind und der Bund nur am Rande tangiert ist. Wir sind hier jene, die vorstossen und die Impulse geben, aber die Prüfung und Durchführung liegt heute bei den Kantonen. Die Unterstützung durch die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien kann zweckmässig sein. Vor allem wenn es darum gehen sollte, dass wir bundesgesetzlichen Handlungsbedarf haben, wären wir natürlich wieder involviert; so ist es zweckmässig, dass wir in diesen Arbeitsgruppen vertreten sind.
Wir bitten Sie also in diesem Sinne, die beiden Motionen anzunehmen.