Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11
Wortprotokoll
Ich habe Verständnis für diese Bemerkung. Es sind überhaupt alle aufgefordert, Vorschläge zu machen, bevor der Bundesrat die Ernennung vornimmt. Absatz 2 wurde aufgenommen, weil das ein Politikum war. Die Frage ist klar: Was sind Nichtregierungsorganisationen? Den Kantonen haben wir gesagt, es sei selbstverständlich, dass sie Kandidaten vorschlagen könnten, wenn gesagt wird, man möchte jemanden einschreiben. Wir sind verpflichtet, Folgendes einzuhalten: Die Mitglieder müssen unabhängig und fachkundig sein, und bei ihrer Auswahl müssen die Geschlechter und die Minderheiten im Land [PAGE 1090] angemessen berücksichtigt werden. Das ist unsere Auflage. Bei den Kantonen müssen wir natürlich schauen, dass die Mitglieder unabhängig und fachkundig sind. "Fachkundig" ist nicht das Problem, aber wenn wir die Kantone in Bezug auf ihren Strafvollzug überprüfen müssen, müssen wir schauen, dass sie niemanden vorschlagen, der nicht unabhängig ist. Aber das gilt auch für die Nichtregierungsorganisationen; diese vertreten ja auch Interessen. Wir haben es hier also etwas in der Hand.
Wenn Sie diese Bestimmung streichen wollen, habe ich nichts dagegen; wenn Sie die Kantone aufnehmen wollen, habe ich auch nichts dagegen. Ich sage Ihnen: Die Nichtregierungsorganisationen sind hier erwähnt, weil die ganze Sache ein grosses Politikum war. Die Nichtregierungsorganisationen wollten an sich eine Verpflichtung des Bundesrates dort drin haben, dass sie fest vertreten seien. Wir haben uns dann auf ein Vorschlagsrecht geeinigt; der Bundesrat wählt, aber sie können vorschlagen. Das ist also eine politische Konzession. Wir werden es wahrscheinlich auch so machen; es hat ja keinen Sinn, dass man jemanden, der sich dafür interessiert, von vornherein ausschliesst.