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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2000-11-29

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in Artikel 25 Absätze 1 und 2 die Quote für den Marktzugang der Endverteiler gegenüber Bundesrat und Nationalrat verdoppelt. Dieser Zugang für Endverteiler ist keine besondere Wohltat oder ein Vorauseilen gegenüber den Forderungen der EU, wie teilweise behauptet wird. Es ist vielmehr ein Mittel, um eine massive Marktverzerrung durch die grossen Produzenten während der Übergangsfrist zu begrenzen, die wir in dieser Marktöffnung haben.

Die Minderheit IV (Maillard) möchte das Rad zurückdrehen und beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Dies nützt jenen nichts, welche derart ihre NAI besser abschreiben können wollen, weil der effektive Markt längst im Gang ist. Erinnern Sie sich an die Äusserungen von Herrn Banga. Um grosse Kunden wird mit härtesten Bandagen gekämpft. Die Mittel für diese Angebote stammen von den festen Kunden, auch in der Westschweiz, und auch dort wird gekämpft, in beiden Regionen hin und her.

Andererseits ist mit Artikel 25bis ein Instrument geschaffen worden, um den punktuellen NAI-Themen zu begegnen. Ich betone: Es ist nicht ein generelles NAI-Thema; es gibt punktuelle NAI-Probleme. Es ist nicht so, dass alle Wasserkraftwerke ein Problem hätten. Sehr viele Wasserkraftwerke arbeiten sehr günstig; sie haben bezeichnenderweise sehr tiefe variable Kosten; es ist eine Frage der Amortisationen der Kapitalkosten, und da sind nicht alle gleich schlecht dran, sondern sehr viele sind sehr gut dran.

Die Minderheit III (Speck) will die Endverteiler aus dem Markt verdrängen, will die Position der grossen Produzenten verbessern; das ist ein Antrag, der dort domiziliert ist. Davon profitieren aber nur relativ wenige Kunden: etwa 1000 in dieser ersten Stufe von 3 Millionen Kilowattstunden. Man kann hier also wirklich nicht von KMU sprechen. Gerade diese grossen Kunden haben aber auch grosse Chancen, im Rahmen des faktischen effektiven Marktes von den Produzenten auch ohne Marktzugang interessante Angebote zu erhalten. Hier von einer grösseren Marktöffnung zu sprechen, ist also etwas schöngefärbt. Es geht viel mehr um die Sicherung von Marktanteilen für die Produzenten. Wenn Sie den Endverteilern eine Marktposition ermöglichen wollen, können Sie dieser Minderheit III nicht zustimmen.

Die Endverteiler sind zudem entgegen vielen Behauptungen gezwungen, ihre Beschaffungsvorteile den festen Kunden weiterzugeben. Dafür sorgt Artikel 15 mit der Preisüberwachung, dafür sorgt der vom Ständerat neu eingefügte Absatz 1 Buchstabe c in Artikel 28. Dass dieser durchaus vollziehbar ist, wurde uns von der Verwaltung bestätigt. Dafür sorgt auch Artikel 7, der ja eine getrennte Rechnungslegung vorschreibt. Nur mit einem ausreichenden Marktzugang der Endverteiler haben Sie Gewähr, dass auch die kleineren Konsumenten - ich denke dabei ausdrücklich an die KMU - von der Marktöffnung profitieren können.

Diejenigen allerdings, welche die Marktöffnung nicht beschleunigen wollen, wären mit dem Antrag der Minderheit III auch nicht gerade gut beraten. Für die wenigen NAI-Fälle wurde - ich betone es nochmals - Artikel 25bis geschaffen. Wenn Sie aber die gesetzliche Marktöffnung den Erwartungen der Verbraucher anpassen wollen und Ihnen der Antrag der Minderheit I (Hegetschweiler) zu weit gehen sollte, biete ich Ihnen mit dem Antrag der Minderheit II einen Kompromiss an, für welchen ich um Unterstützung bitte. Geht Ihnen auch dieser Antrag zu weit, ist eine Zustimmung ohne Differenz zum Beschluss des Ständerates auch keine allzu schlechte Sache, sondern anzustreben. Ein Bremsen dieser Entwicklung schadet den Kleinkunden und wirft die Endverteiler irreversibel aus dem Markt.

Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zu einer vernünftigen Marktentwicklung.