Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-12-11
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11
Wortprotokoll
Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass diese Bestimmung sehr wichtig ist, weil sie das Verhältnis zwischen der Jugendstrafprozessordnung und der Erwachsenenstrafprozessordnung regelt. Die Jugendstrafprozessordnung ist ein Spezialgesetz; enthält sie keine besonderen Bestimmungen, so sind die entsprechenden Bestimmungen der Strafprozessordnung anwendbar. Sollte es dennoch Konflikte geben, geht das Strafprozessrecht als Lex specialis vor.