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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ihre Kommission will die Untersuchungsbehörde und das Jugendgericht nicht verpflichten, die Möglichkeit eines Vergleichs oder einer Wiedergutmachung abzuklären. Sie möchte deshalb in Artikel 17 eine Kann-Formulierung vorsehen.

Wir können uns mit dieser Lösung einverstanden erklären. Wo die zuständige Behörde eine Möglichkeit sieht, das Verfahren zu einem einvernehmlichen Abschluss zu bringen, wird sie dies aus prozessökonomischen Gründen regelmässig abklären. Im Ergebnis dürften sich deshalb kaum Unterschiede ergeben. Wir opponieren also hier nicht.

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