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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-12-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-11

Wortprotokoll

Herr Inderkum hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Jugendrichter in der Gestaltung seiner Bemühungen, wie Lösungen gefunden werden können, sehr frei ist. Das ist auch richtig so. Die weniger intensive Formenstrenge des Jugendstrafrechtes ist den Gegebenheiten eines Jugendlichen angepasst.

Wenn nun diese Bestimmung Gesetz würde, dann würde diese Freiheit des Jugendrichters eingeschränkt. Es würde ihm vorgeschrieben, dass nur eine "auf dem Gebiet der Mediation anerkannte Organisation oder Person" solche Gespräche im Hinblick auf eine mögliche Vergleichslösung [PAGE 1072] führen könne. Wir sind uns gar nicht bewusst, was diese Formulierung bedeutet. Sie würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Staat eine neue Aufgabe bekäme, nämlich festzulegen, wer eine auf dem Gebiet der Mediation anerkannte Organisation oder Person ist: Welche Voraussetzungen muss eine solche Organisation oder Person erfüllen? Müssen Prüfungen abgelegt oder irgendwelche Fähigkeitszeugnisse vorgelegt werden? Unter welchen Voraussetzungen kann der Staat eine solche Organisation oder Person als nicht auf dem Gebiet der Mediation geeignet betrachten? Wir würden hier in eine Situation hineinlaufen, die schlechterdings nicht notwendig ist. Denn jeder Richter - vor allem auf dem Gebiet des Jugendstrafrechtes - ist aufgrund seiner Erfahrung, aufgrund seiner Persönlichkeit, auch aufgrund seiner Kenntnisse des lokalen Umfeldes frei, darüber zu bestimmen, welche Möglichkeiten er ausserhalb des eigentlichen Prozesses nutzen will, um eine dem Jugendlichen angemessene und gerechte Erledigung des Verfahrens zu erreichen. Wenn wir hier so tun, als müssten wir diesen Grundgedanken des Rechtes in ein Korsett zwingen und das - nur das - vorschreiben, machen wir etwas, das letztlich für das Untersuchungsverfahren und für das Strafverfahren gegen Jugendliche kontraproduktiv ist.

Darum bitte ich Sie, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen. Er mag gut gemeint sein, aber er bewirkt letztlich genau das Gegenteil.