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Graber Konrad · Ständerat · 2007-12-11

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11

Wortprotokoll

Artikel 18 ist aus meiner Sicht eine logische und konsequente Ergänzung von Artikel 17, nämlich des Vergleichs. Auch Mediation will den strafrechtlichen Eingriff auf ein striktes Minimum reduzieren. Im Gegensatz zum Vergleich wird die Angelegenheit aber aus dem gerichtlichen Rahmen herausgenommen und einer Mediatorin oder einem Mediator ausserhalb des Gerichtes anvertraut. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass Jugendrichterinnen und Jugendrichter explizit die Kompetenz für ein Mediationsverfahren erhalten sollten. Das Argument, kleinere Kantone bekämen hier Probleme, ist aus meiner Sicht nicht stichhaltig, weil den Richterinnen und Richtern ja nur eine Kompetenz gegeben wird. Ich würde es bedauern, wenn man das Mediationsverfahren unter Artikel 17 subsumierte. Aus meiner Sicht haben Mediationsverfahren heute bereits den Stellenwert, um auch explizit im Gesetz erwähnt zu werden. Gerade im Jugendbereich drängt sich diese Möglichkeit auf: In vielen Fällen wäre eine Mediation geeignet, die Verhandlungen kostengünstig und einvernehmlich zu einem guten Ende zu bringen. Die Ausnahmen sind ja im Gesetz geregelt.

Ich möchte auch nochmals das Argument von Herrn Stadler in Erinnerung rufen, die Mediation habe auch einen erzieherischen Charakter und für Jugendliche sei es auch eine Chance, frühzeitig ein Verfahren der Einigung ausserhalb der Gerichte kennenzulernen, um auch in zukünftigen Konflikten auf Mediation zurückzugreifen. Es wurde bereits gesagt: Der Bundesrat hat die Mediation für diesen Fall in seiner Botschaft selber ins Gespräch gebracht. Der Nationalrat hat zugestimmt. Aus meiner Sicht sollten wir hier keine unnötige Differenz schaffen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.