Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-12-13

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-13

Wortprotokoll

Alternative medizinische Behandlungsmethoden werden von vielen Menschen geschätzt. Die Nachfrage der Patientinnen und Patienten zeigt, dass der Behandlungserfolg auf verschiedenen, unter Umständen auch auf sich konkurrierenden Wegen erreicht werden kann. Deshalb bin auch ich der Meinung, dass alternative medizinische Behandlungsmethoden in der obligatorischen Krankenversicherung zu verankern sind. Wenn schon ein Obligatorium bei der Krankenversicherung besteht, dann soll auch allen Versicherten die Wahlmöglichkeit für komplementäre Methoden offenstehen.

Das Parlament hat die Komplementärmedizin in den letzten Jahren aus meiner Sicht nicht adäquat in die Gesetze aufgenommen. Verschiedene Gesetze und Verordnungen wurden verschärft. Ausserdem wurden bestehende gesetzliche Grundlagen, so meine ich, bewusst gegen die Komplementärmedizin ausgelegt, so z. B. beim Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung, bei der Unterbindung nationaler Diplome von Therapeuten oder bei der neu verschärften Heilmittelverordnung von Swissmedic. Deswegen sind auch verschiedene parlamentarische Vorstösse in den Räten eingereicht worden; der Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen. In unserem Rat haben wir ja bereits meine Motion 07.3168 angenommen, die den Bundesrat beauftragt, komplementärmedizinische Methoden in der OKP zu verankern. Mit einem Verfassungsartikel soll für eine qualitätsgesicherte Komplementärmedizin Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die Kernforderung der Volksinitiative kann ich denn auch unterstützen. Der Verfassungsartikel geht aber auch mir zu weit. Er strebt die Integration der Komplementärmedizin in sämtliche Bereiche des Gesundheitssystems an: ambulante und stationäre Versorgung, Arzneimittel, Prävention, Sozialversicherungen, Aus- und Weiterbildung sowie Lehre und Forschung. Mit anderen Worten: Die Initiative verpflichtet sowohl den Bund als auch die Kantone, die Komplementärmedizin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umfassend zu berücksichtigen. Damit wird der Handlungsspielraum des Parlamentes unnötig eingeschränkt, muss es doch im Gesetzgebungsprozess immer eine umfassende Lösung finden.

Als gangbarer Weg kam für mich deshalb ein indirekter Gegenvorschlag infrage. Er sollte eine Änderung der Voraussetzungen von Artikel 32 KVG beinhalten, was die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit betrifft, wobei die Wirksamkeit nach praxisgerechten, wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen werden müsste. Weiter müssten gewisse Änderungen im Berufsbildungs- und im Heilmittelgesetz Eingang finden. Leider fiel der indirekte Gegenvorschlag der knappen Frist - sie läuft ja am 15. März 2008 ab - zum Opfer; auch das haben Sie vom Sprecher bereits gehört, und ich möchte es noch einmal hervorheben. Ein ausformulierter indirekter Gegenvorschlag wäre zwar über eine Kommissionsinitiative möglich gewesen, für die Ausarbeitung hätte die Schwesterkommission aber ihr Einverständnis geben müssen. All das war in der uns zur Verfügung stehenden Zeit einfach nicht möglich. Mehr noch: Eine ausführliche Diskussion konnte in der knappen Zeit, die uns in der SGK zur Verfügung stand, gar nicht geführt werden. Sie gestatten mir an dieser Stelle auch eine Kritik an der Tatsache, dass wir unter diesen Umständen die Kommissionsarbeit nicht mit der notwendigen Sorgfalt ausüben konnten. Nachdem ein indirekter Gegenvorschlag wie ausgeführt leider ausser Traktanden fällt, habe ich mich dann - sozusagen nolens volens - dem direkten Gegenvorschlag angeschlossen, den Sie als Antrag der Minderheit auf der Fahne vorfinden. Nun liegt ein Antrag Büttiker vor, der ebenfalls einen direkten Gegenvorschlag formuliert. Mit seiner Wortwahl wird das Parlament nicht mehr gezwungen sein, eine extreme Lösung zu wählen, sondern es muss sich vielmehr für eine angemessene Lösung entscheiden. Das Parlament erhält so den Handlungs- und Ermessensspielraum, den es für seine Arbeit benötigt.

In diesem Sinne bitte auch ich Sie um Eintreten und werde mich je nachdem in der Detailberatung noch einmal melden.