Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-12-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17
Wortprotokoll
Bei Artikel 33 Absatz 5 beantragt Ihnen die Kommission eine kleine Ergänzung im Sinne einer Abrede zugunsten der Anlegerin oder des Anlegers. Diese Bestimmung erlaubt Abweichungen von der gesetzlichen Haftungsregelung, wenn sie zugunsten des Anlegers oder der Anlegerin wirken. Grosszügige Regelungen sollen also zulässig sein. Wieweit das eine erhebliche praktische Bedeutung erlangen wird, ist eine andere Frage.
Ihre Kommission beantragt Zustimmung zu dieser Änderung.