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Fetz Anita · Ständerat · 2007-12-17

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Ihre WBK beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zur Vorlage über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 2008 bis 2011.

Wie Sie wissen, muss das Parlament gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Stiftung Pro Helvetia alle vier Jahre den Finanzierungsrahmen der Stiftung festlegen. In dieser Botschaft wird auch die Tätigkeit der vergangenen vier Jahre gewürdigt. Ihre Kommission hat diese ebenfalls diskutiert; sie beurteilt die Tätigkeit der Pro Helvetia in den Jahren 2004 bis 2007 positiv. Insgesamt hat die Pro Helvetia ihre Aufgabe gut erfüllt und beträchtliche Anstrengungen unternommen, um ihre Ziele dem bereits gekürzten Budget anzupassen. In dieser Periode hat die Stiftung mehrere Stellen aufgehoben und drei Verbindungsbüros im Ausland geschlossen.

Auch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle stellt der Pro Helvetia in ihrem Bericht vom 18. Mai 2006 ein gutes Zeugnis aus. Die Pro Helvetia konnte auch die von unserem Parlament immer wieder monierten hohen Verwaltungsaufwendungen laufend senken: Die Administrationskosten belaufen sich gemäss Budget jetzt auf 14,3 Prozent und die Produktionskosten auf 17,4 Prozent; die restlichen fast 70 Prozent werden für Beiträge an Gesuche und Programme ausgeschüttet. Damit sind die Vorgaben, die auch Ihre WBK schon gemacht hat, wonach die Verwaltungskosten nicht viel mehr als 30 Prozent betragen dürfen, erfüllt.

Der Finanzierungsrahmen, den der Bundesrat für die Jahre 2008 bis 2011 vorschlägt, umfasst 135 Millionen Franken. Das ist - trotz Würdigung der guten Arbeit der Pro Helvetia auch vonseiten des Bundesrates - eine Kürzung um weitere 2 Millionen Franken im Vergleich zur vergangenen Periode. Der Bundesrat empfiehlt der Stiftung, ihre Ziele einfach dem gekürzten Budget anzupassen, sprich: weniger Kulturaufgaben wahrzunehmen.

In der Kommission hat das eine längere Debatte ausgelöst. Sie wissen ja: Es ist für die Pro Helvetia nicht die erste Kürzungsrunde. Es wurde zwar allgemein bedauert, dass hier nochmals gekürzt wird. Allerdings fand ein entsprechender Erhöhungsantrag keine Mehrheit - nicht etwa, weil die Kommission findet, die Stiftung habe eh zu viel Geld, sondern weil wir uns natürlich bewusst waren, dass zum jetzigen Zeitpunkt jede Erhöhung bedeutet, dass an einem anderen Ort im BAK, im weitesten Sinne also auch wieder bei der Kultur, gekürzt werden muss.

In der Botschaft werden verschiedene Akzente gesetzt, und das taten auch der Direktor und der Präsident der Pro Helvetia - beide waren an der Kommissionssitzung präsent und haben uns die Ziele der Pro Helvetia für die nächsten vier Jahre präsentiert: Dazu gehören vordringlich die Kultur- und Kunstvermittlung, dann auch der Austausch mit Asien. Wie Sie wissen, wurde in Indien bereits eine Aussenstelle eröffnet, und es gibt auch den Wunsch Verschiedener, in China eine Aussenstelle aufzubauen. Das wird aufgrund dieser Kürzungen vermutlich nicht sofort möglich sein. Dann gehören auch Übersetzungen und Koproduktionen zwischen der Schweiz und dem Ausland zu den Schwerpunkten. In Bezug auf diese Akzente wird das Budget von 135 Millionen Franken für die vier Jahre natürlich doch sehr eng sein.

Zum Schluss bleibt mir noch der Hinweis auf das revidierte Kulturförderungsgesetz, das jetzt vorliegt und vom Bundesrat schon bearbeitet wurde. Ein Teil dieses Gesetzes betrifft ja auch die Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes. Wir dachten ursprünglich, dass es früher in den Rat kommen würde. Diese Gesetzesvorlagen kommen nun aber erst in der neuen Legislatur in die Kommission und dann in den Rat. Wir hoffen, dass dies demnächst der Fall sein wird, weil dieser Finanzrahmen nicht zuletzt auch auf diesen Annahmen basiert. Falls es hier zu gravierenden Änderungen käme, müsste der Zahlungsrahmen eventuell nochmals überprüft werden. Aber wir gehen davon aus, dass diese Vorlage demnächst bereit sein wird und unsere Kommission darüber beraten kann.

Wie gesagt, beantragen wir Ihnen einstimmig, dem Finanzrahmen von 135 Millionen Franken für vier Jahre zuzustimmen.