David Eugen · Ständerat · 2007-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-18
Wortprotokoll
Ich kann die Argumente, die jetzt vorgetragen worden sind, durchaus nachvollziehen und verstehen. Man kann darüber streiten, ob man linear oder proportional anpassen soll. Nur finde ich, dass die Frage, die jetzt aufgeworfen worden ist, eigentlich in die Mehrwertsteuerdebatte gehört: Wie weit werden die drei Sätze korrigiert - sprich bei einigen: abgeschafft -, oder wie weit wird allenfalls die Differenz zwischen den Sätzen reduziert?
Für die IV-Vorlage - ich sage das auch mit Blick auf die Volksabstimmung - müssen wir Steuersätze wählen, die nur die absolut notwendige Erhöhung beinhalten und nicht mehr. Was uns Herr Hess hier beantragt, sind höhere Steuern, und zwar höhere Steuern auf den Gütern des täglichen Bedarfs. Damit wird an einem Ort eigentlich mehr einverlangt, als die Kommission und der Bundesrat mit Blick auf die politische Vertretung dieser Zusatzfinanzierung vor dem Volk für notwendig halten. Das halte ich für unklug. Wir sollten in dieser Vorlage auf der Steuerseite - faktisch geht es am Ende ja um eine Steuererhöhung - nur das machen, was absolut notwendig ist. Dazu kommt, dass die Differenz zwischen dem Hoteliersatz, der jetzt 3,6 Prozent beträgt, und dem Satz für Lebensmittel, der jetzt 2,4 Prozent beträgt, genau gleich bleibt. Die Differenz zwischen diesen Sätzen bleibt auch mit dem neuen Regime, das die Kommission beantragt - 3,8 und 2,6 Prozent - 1,2 Prozent. In Prozenten wird die Differenz also nicht vergrössert; die Differenz zwischen diesen zwei kritischen Sätzen bleibt vielmehr gleich.
Ich gebe Herrn Hess absolut Recht: Die Differenzierung zwischen den Gastwirten, insbesondere beim Essen, und den Leuten, die im Laden Nahrungsmittel kaufen, ist ungerechtfertigt. Das muss angegangen und besprochen werden, aber wir müssen diese Diskussion bei der Mehrwertsteuerrevision führen. In diesem Sinne sollten wir - im Interesse der Vorlage und im Interesse der Volksabstimmung - nur absolut notwendige Steuererhöhungen vornehmen. Diese Vorgabe wird mit den Anträgen auf eine Erhöhung um je 0,2 Prozentpunkte bei den tieferen Sätzen erfüllt. Faktisch ist es so, dass hinter dem Antrag Hess - ich habe es nicht ausgerechnet, aber wenn ich die bundesrätliche Botschaft anschaue, sehe ich es - wahrscheinlich doch 200 bis 300 Millionen Franken mehr Steuern stecken. Ich möchte schon infrage stellen, ob wir eine solche Erhöhung vornehmen sollten.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.