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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-19

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat erstattet dem Parlament gemäss dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz jährlich Bericht über die von ihm oder der Bundesverwaltung abgeschlossenen internationalen Verträge. Der vorliegende Bericht über das Jahr 2006 stellt jeden bilateralen oder multilateralen Vertrag, den die Schweiz ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, kurz und systematisch dar. Es handelt sich um 280 Verträge, 50 mehr als im Vorjahr. Die meisten Verträge betreffen den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, und hier konkrete Projekte, und sind von der Deza oder dem Seco abgeschlossen worden. Zweck des Berichtes ist zum einen die Information des Parlamentes, zum anderen ermöglicht er der Bundesversammlung, zu prüfen, ob ein bestimmter Vertrag nachträglich der parlamentarischen Genehmigung unterliegen soll. Vorweggenommen: Unsere Kommission ist in dieser zweiten Hinsicht nicht fündig geworden und hat keine entsprechenden Anträge bzw. Motionen.

Bei den abgeschlossenen Staatsverträgen handelt es sich weitgehend um sogenannte Bagatellverträge technischer Natur. Die Kommission hat trotzdem die Gelegenheit wahrgenommen, sich zu versichern, dass mit unserer monistischen Übernahme des internationalen Rechtes in unsere Rechtsordnung keine Inkompatibilitäten mit dem Landesrecht entstehen. Es ist klare Praxis des Bundesrates, haben wir festgestellt, dass nicht nur formell im Sinne des Dualismus, wenn Sie so wollen, sondern materiell geprüft wird, ob alles, was wir übernehmen, heute schon unserem Recht entspricht. Ist dies nicht der Fall, dann werden nötigenfalls die internen Rechtsnormen zuerst entsprechend angepasst bzw. wird hierzu Antrag gestellt.

In inhaltlicher Hinsicht hat sich die Kommission vor allem mit einer Reihe von Abkommen befasst, die die humanitäre Zusammenarbeit mit Israel und Palästina, im Besonderen mit Gaza, behandeln. Die Abschnürung Palästinas durch Israel mit Sperranlagen, Checkpoints usw. hat negative Auswirkungen auf die Lebenssituation, die Bewegungsfreiheit und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung. Es ist eine schwierige Situation - in der Kommission wurde der Ausdruck "bizarr" gebraucht -, hier helfen zu wollen und gleichzeitig mit ansehen zu müssen, wie Terrorismus einerseits, Reaktion und Abschnürung andererseits vieles wieder zunichte machen. Was wir tun, soll der Bevölkerung zugutekommen, aber es kann in dieser Situation kaum nachhaltig sein. Wichtig bleibt, dass wir damit den Weg zu Frieden und harmonischem Zusammenleben der beiden Völker ebnen helfen.

Mit einigem Erstaunen hat die Kommission im Übrigen Kenntnis davon genommen, dass ein Handelsabkommen mit Kuba von 1954 ausdrücklich formell verlängert worden ist, obwohl der Bundesrat selbst ausführt, dass das Abkommen seit dem Beitritt der Schweiz zum Gatt 1966 "kaum mehr von rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung" ist. Offenbar findet jedes Jahr ein Briefwechsel statt, womit man ein bedeutungsloses Abkommen um ein Jahr verlängert. Dies wiederum gibt mir Gelegenheit, zum zweiten Mal diese Woche an das angenommene Postulat von 2004 zu erinnern, welches gerade solche überlebten Verträge aufheben und auch das internationale Vertragsrecht der Schweiz entrümpeln will. Hier Remedur zu schaffen ist offenbar schwieriger, als diplomatische Briefe zu schreiben.

Zusammenfassend kommt die APK indes zum Schluss, dass die Kompetenzen 2006 beim Abschluss aller betreffenden internationalen Verträge eingehalten worden sind, und sie beantragt Ihnen Kenntnisnahme des Berichtes.