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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-19

Wortprotokoll

Man ist bei dieser Bestimmung hin- und hergerissen. Ich kann nur nochmals bestätigen - es sind jetzt auch neue Argumente gekommen -, dass erstens diese Waffe eine Waffe ist und gleich wie die Schusswaffe behandelt wird und dass sie zweitens das zweitletzte Mittel in der Hierarchie der polizeilichen Zwangsmassnahmen ist. Das Gerät wird nicht gebraucht, um eine weniger eingreifende Zwangsmassnahme zu ersetzen, sondern um die Schusswaffe nicht zu gebrauchen. Ich habe Ihnen schon dargelegt, dass wir es im Vernehmlassungsentwurf schon drinhatten. Ich muss sagen, die Kantone haben sich eigentlich in der Vernehmlassung mit diesem Punkt praktisch nicht beschäftigt. Es haben sich nur neun Kantone überhaupt dazu ausgesprochen, und es ist klar: Diejenigen, die das Gerät haben, waren dafür und die anderen unentschieden oder dagegen.

In der Zwischenzeit hat sich die Situation in den Kantonen geklärt: Es sind nur drei Kantone, welche dieses Gerät nicht anschaffen werden, es sind dies Genf, Neuenburg und Wallis. Eingeführt ist es und bewährt hat es sich bereits in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden, St. Gallen und Thurgau. Auch die Polizeikorps der Städte Bern und Zürich sind damit ausgerüstet. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass dieses Gerät mindestens allein noch nie Ursache eines Todesfalles war. Darum stehen diese Kantone natürlich hinter diesem Gerät. Sie können es auch weiterhin benützen, denn wir regeln hier ja nur den Bundeseinsatz. Neu ist jetzt von den Kantonen geltend gemacht worden, sie könnten bei einem Einsatz, den sie haben, doch nicht immer unterscheiden, ob sie jetzt eine Bundesaufgabe oder eine kantonale Aufgabe zu erfüllen hätten. Das ist aber relativ spät gekommen. Es hat etwas für sich, denn es müsste dann unterschieden werden - in den Kantonen, die das Gerät nicht haben, ist dies nicht zu unterscheiden, aber in den anderen.

Ich muss sagen, der Hauptgrund der Gegner dieses Destabilisierungsgerätes ist, dass man es bei Zwangsausschaffungen im Ausländerbereich benutzen würde. Ich kann Ihnen dazu immer nur sagen: Es wird in diesem Bereich nicht [PAGE 1163] benutzt, es ist auch nie benutzt worden, und es wird auch nicht benötigt: Bei Zwangsausschaffungen gibt es vorbereitete Flüge, und da können die betreffenden Leute so vorbereitet werden, dass keine solchen Mittel gebraucht werden. Sie können gefesselt werden, sie können angebunden werden, sie werden begleitet durch Polizisten. Dieses Gerät wird im Flugzeug also nicht gebraucht.

Im Verordnungsentwurf, den das Departement auszuarbeiten begonnen hat, weil dies ursprünglich gemäss der ersten Runde im Nationalrat darin enthalten war, wird selbstverständlich klargelegt, dass diese Geräte für Ausschaffungen nicht gebraucht werden dürfen. Sie haben gemäss Parlamentsgesetz die Möglichkeit, diese Verordnung zu begutachten. Ich bin ja eigentlich selber schuld, ich habe es in der zweiten Fassung im Bundesrat nicht gebracht, weil, wie ich sagte, das Interesse laut Vernehmlassung nicht so gross gewesen war.

Bezüglich Risiko gibt es zwei Punkte zu beachten:

1. Die Langzeitfolgen - auf 30 Jahre hinaus - dieses Gerätes kennt man nicht, weil es noch nicht so lange existiert.

2. Die Gefahr besteht, dass man bei den Polizeien ein nichttödliches Gerät zu früh einsetzt und dann das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt würde. Darum wird auch verlangt, dass bei jedem Gebrauch dieser Waffe wie bei der Schusswaffe genau Protokoll geführt wird. Es ist zudem nicht so, dass jeder diese Waffe gebrauchen kann: Die Polizeieinheiten müssen speziell ausgebildet werden; das geschieht heute in den Polizeischulen. Weiter müssen sich die Polizisten, die dieses Gerät benützen, alle auch mindestens einmal der Wirkung dieser Waffe unterziehen, damit sie wissen, wie sie an sich selber erfahren, was diese Waffe auslöst.

Ich muss den Entscheid Ihnen überlassen. Der Bundesrat hat Ihnen nicht vorgeschlagen, dass man dies in die Vorlage aufnimmt; ich habe das jetzt auch nicht in den Bundesrat gebracht. Wenn man es dem Bundesrat vorlegen würde, weiss ich nicht, wie er entscheiden würde. Es war bei uns im Bundesrat kein umstrittenes Thema mehr, weil ich es gar nicht eingebracht hatte. Es ist also nicht so entscheidend, ob Sie sich dem Nationalrat anschliessen oder nicht. Wenn man es jetzt nicht aufnimmt, kann man später wieder eine Gesetzesrevision machen und es aufnehmen. Wenn Sie sich jetzt aber trotzdem dem Nationalrat anschliessen, haben wir zumindest keine Differenz mehr.