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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19

Wortprotokoll

Der Motionär hat sein Anliegen im Rahmen der Diskussion im Nationalrat wie folgt umschrieben: "Das Eidgenössische Büro für Gleichstellungsfragen sowie die Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen und ähnliche Stellen sollen ihre Arbeit fokussieren, nämlich darauf, die Situation der ausländischen oder erst vor Kurzem eingebürgerten, nicht oder nur ungenügend integrierten Frauen zu verbessern, insbesondere in den Bereichen Sprache, Kontakte zu den schweizerischen Behörden, Vermittlung von Kenntnissen über den schweizerischen Alltag, in Sitten, Gebräuchen, Rechten und Pflichten usw."

Selbstverständlich ist die Integration von Ausländern, insbesondere von Frauen ausländischer Herkunft, von grosser gesellschaftlicher und staatspolitischer Bedeutung, und die diesbezüglich zu ergreifenden Massnahmen und Anstrengungen sind im Grundsatz völlig unbestritten. Der Motionär schiesst jedoch nach Auffassung der Kommission für Rechtsfragen mit seinem Auftrag an den Bundesrat weit über das Ziel hinaus. Die Verschiebung der Mittel - darum geht es - und damit verbunden ein spezieller Auftrag hätten zur Folge, dass das Gleichstellungsbüro seinen eigentlichen Auftrag, nämlich die Gleichstellung von Frau und Mann, nicht mehr im erforderlichen Ausmass wahrnehmen könnte. Dieser Auftrag wäre gefährdet.

Mit dem Bundesrat ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass bezüglich der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz ein Handlungsbedarf besteht, der keine Schwächung dieses Instrumentariums zulässt. Der Bundesrat weist zudem zu Recht darauf hin, dass die Integration von Ausländerinnen und Ausländern eben eine Querschnittfunktion von Bund, Kantonen und Gemeinden darstellt und dass insbesondere auf Bundesebene sämtliche Amtsstellen und Departemente mitzuwirken haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das revidierte Ausländergesetz verweisen, das diesbezüglich neue Impulse bringt.

Im Weiteren ist daran zu erinnern, dass das Bundesamt für Migration am 30. Juni 2007 einen Bericht über den Handlungsbedarf und die Massnahmenvorschläge der zuständigen Bundesstellen im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern vorgelegt hat. Dieser Bericht ist sehr umfangreich und sehr interessant. Er enthält - für die gesamte Bundesverwaltung, flächendeckend - einen Katalog von Massnahmen, mit denen die Integration verbessert werden kann.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der mit der Motion beantragte Weg zu einer unerwünschten Schwächung der Bemühungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Mann und Frau führen würde; Sie haben auch von verschiedenen Organisationen klare entsprechende Signale erhalten. Zudem kann mit den bereits in die Wege geleiteten bzw. in Aussicht gestellten Massnahmen dem Anliegen des Motionärs, nämlich einer Verbesserung der Integration ausländischer Frauen, weit besser Rechnung getragen werden. Ich habe im Übrigen auch festgestellt und gestatte mir deshalb diesen Hinweis, dass diese Aspekte im Rahmen der Generaldebatte des Nationalrates über die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes in der Frühjahrssession überhaupt nicht erörtert worden sind.

Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb diese Motion mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung.