Leumann Helen · Ständerat · 2007-12-20
Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-20
Wortprotokoll
Ich muss zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Verwaltungsratspräsidentin der Centralschweizerischen Kraftwerke AG.
Schweizerische Kernkraftwerke gehören, das wissen wir, weltweit zu den sichersten Anlagen. Das ist auch von der Bevölkerung anerkannt worden; dies ist in Volksabstimmungen und Meinungsumfragen mehrfach bestätigt worden. Die von Frau Fetz ins Feld geführten Zahlen beziehen sich dagegen praktisch ausschliesslich auf "Tschernobyl"-Ereignisse, welche bei westlichen Anlagen zumindest in Fachkreisen nicht vorstellbar sind. [PAGE 1189]
Im Fall des Kernschmelzunfalls in Harrisburg 1979, dem bisher einzigen GAU im Westen, bestand eine Haftpflichtdeckung von rund 160 Millionen Franken. Seither ist die Haftpflichtdeckung in den USA auf 390 Millionen Franken erhöht worden. Das heisst, in der Schweiz ist die Deckungssumme mit 1,8 Milliarden Franken - bzw. 2,25 Milliarden für alle drei Tranchen - vier- bis fünfmal höher als im Land, in dem sich dieser GAU ereignete. Die in den revidierten Übereinkommen von Paris und Brüssel festgelegte Mindesthaftpflichtsumme von 700 Millionen Euro für die Kernkraftwerkbetreiber gilt als international breitabgestützter Standard, der nach dieser Gesetzesrevision auch für die Schweiz gelten soll. Ebenfalls beim Bund versichert werden Risiken, die von der privaten Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind. Es sind dies ausserordentliche Naturkatastrophen, Kriege und terroristische Akte; auch dafür entrichten die Betreiber Prämien.
Damit hat die Schweiz bereits das schärfste Haftpflichtgesetz. Eine weiter gehende Erhöhung der Deckungssumme würde der Bevölkerung keinen Mehrnutzen und keine zusätzliche Sicherheit bringen. Die Mehrkosten würden lediglich Mittel entziehen, welche volkswirtschaftlich sinnvoller eingesetzt werden könnten. Kommt dazu, dass die Privatversicherer auf absehbare Zeit gar nicht wesentlich mehr als 1 Milliarde Schweizerfranken Kapazität für die nukleare Haftpflichtversicherung zur Verfügung stellen können. Der von Frau Fetz zitierte Professor Zweifel übersieht dies, wenn er sagt, dass eine Summe von mehreren Milliarden Franken auf dem Kapitalmarkt zu versichern wäre. Die von der Versicherungswirtschaft via Nuklearpool künftig zur Verfügung gestellten Mittel von 1,1 Milliarden Franken bedeuten im Vergleich mit den anderen versicherten Risiken, zum Beispiel in der Ölindustrie, eine gute Leistung. Die Studien von Professor Zweifel basieren auf mathematischen Methoden, die umstritten sind, und die Koreferate dazu bestätigen einzig, dass sich eine Erhöhung der Deckungssumme nicht wissenschaftlich begründen lässt.
Sämtliche Störfälle in der Schweiz - und es waren immer nur kleinere - waren stets Anlass, die Sicherheitsvorkehrungen durch die Betreiber zu verbessern und die Kontrollaufgaben durch die Behörden zu verstärken. Die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke ist das Resultat des verantwortungsvollen Betriebs, des qualifizierten Personals sowie des sorgfältigen Unterhalts und der laufenden Investitionen in die Sicherheit. Mit der Festlegung einer Deckung für das Vier- bis Fünffache des in westlichen Kernkraftwerken anzunehmenden Schadenausmasses genügt die vorgesehene Summe von insgesamt 2,25 Milliarden Franken den Anforderungen sämtlicher Vertragsstaaten, auch der Schweiz, vollumfänglich.
Ich beantrage Ihnen deshalb, den Rückweisungsantrag Fetz abzulehnen.