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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2008-03-03

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-03

Wortprotokoll

Zuhanden des Antragstellers muss festgehalten werden, dass sehr wohl ein Unterschied besteht zwischen einer Motion eines Mitgliedes unseres Rates und einer Motion des anderen Rates, Kollege Hämmerle. Sie haben richtig bemerkt, dass eine Motion aus den Reihen unseres Rates hier zur freien Debatte steht. Im Unterschied dazu hat eine Motion des anderen Rates bereits eine Voraussetzung erfüllt, indem die zuständige Kommission unseres Rates darüber debattiert und dazu Antrag gestellt hat. Das ist der Unterschied bei diesem Verfahren. Deswegen hat unser Parlamentsrecht zu Recht diese Kategorie IV als Regel vorgeschrieben. Es ist also keine Ausnahme, sondern es ist die Regel, die hier angewendet wird.

Ich möchte Sie schon aus diesem Grund bitten, den Ordnungsantrag Hämmerle abzulehnen. Sonst machen wir hier in dieser Angelegenheit eine Sonderlösung für eine Motion, die sie nicht verdient. Die Motion des Ständerates verlangt eine Überprüfung. Die Minderheit kann hier reden. Somit ist der Ordnungsantrag Hämmerle überflüssig.

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