Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-03-04
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 8 Stimmen eine Erhöhung des Rahmenkredits von 240 auf 260 Millionen Franken über vier Jahre Laufzeit. Aus welchen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission die Erhöhung dieses Kredites?
1. Mehr Effektivität und Effizienz: Wie Sie der Botschaft entnehmen, erzeugt die Schweiz auf diesem Gebiet mit den eingesetzten Mitteln eine gute Wirkung. Ferner gehört die Schweiz in der Uno gerade wegen dieser Engagements bereits nach kurzer Zeit ihrer Mitgliedschaft zu den einflussreichen Mitgliedern. Mehr Mittel, gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit 5 Millionen Franken pro Jahr mehr, würden somit für eine Vertiefung der bisherigen Tätigkeiten mit Fokus auf mehr Wirkung eingesetzt und nicht für eine Verzettelung durch neue Aktivitäten.
2. Diese Mittel sind im Finanzplan des Bundesrates vorgesehen; wir haben es bereits in verschiedenen Voten gehört. Im Finanzplan hatte der Bundesrat für den hier zu beratenden Rahmenkredit ursprünglich 265 Millionen Franken vorgesehen. Nun legt er einen Antrag für 240 Millionen Franken vor. Der Antrag des Bundesrates bedeutet eine Erhöhung der jährlichen Mittel um 4 Millionen Franken. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf 260 Millionen Franken würden der Friedens- und Menschenrechtsarbeit jährlich 9 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen, also 5 Millionen mehr als vom Bundesrat beantragt. Mit 260 Millionen Franken für die Jahre 2008 bis 2012 befinden wir uns somit immer noch deutlich im Rahmen des Finanzplans des Bundesrates.
3. Bei den beantragten 260 Millionen Franken handelt es sich um einen Plafond. Dieser Betrag steht somit für vier Jahre für das friedens- und menschenrechtspolitische Engagement der Schweiz zur Verfügung, was nicht bedeutet, dass dieser Plafond "ausgereizt" werden muss.
4. Anrechnung an die öffentliche Entwicklungshilfe: Wie bereits einleitend beschrieben, sind derzeit rund 90 Prozent der Mittel für die zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte als öffentliche Entwicklungshilfe anrechenbar. Die Schweiz hat 2005 vor der Uno-Generalversammlung, vor der versammelten Weltöffentlichkeit, angekündigt, die öffentliche Entwicklungshilfe sukzessive zu erhöhen und einen Anteil von 0,4 Prozent am BIP erreichen zu wollen, währenddem sich die EU als Ziel für 2015 einen Anteil von 0,7 Prozent am BIP vorgenommen hat.
Schliesslich zum internationalen Vergleich: Gemäss der Studie der ETH Zürich über zivile Friedensförderung als Tätigkeit der Aussenpolitik bauen Schweden, Norwegen, Deutschland, Kanada und die EU ihre zivile Friedensförderung massiv aus, teils um zweistellige Millionenbeträge. Hier gilt es, nicht die Positionen zu verlieren und die Tradition der Schweiz auf dem Gebiet der Guten Dienste effizient und effektiv weiterzuführen.
Lassen Sie mich noch zwei konkrete Beispiele anführen, wie mit zusätzlichen 5 Millionen Franken pro Jahr mehr Wirkung erzielt werden kann: Zum Beispiel könnte sich die Schweiz mit 1,5 Millionen Franken an den Programmen der Uno zur Entwaffnung und Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer beteiligen. Dies ist ein Schlüssel zur dauerhaften Beendigung eines Konflikts, namentlich in den Gebieten, wo die Schweiz bereits in der Friedensförderung tätig ist, wie zum Beispiel in Nepal oder in Aceh, Indonesien. Damit könnte die Schweiz ihren politischen Vermittlungsbemühungen noch mehr Gewicht geben. Oder mit 1 bis 2 Millionen Franken könnten die konkreten Entminungsaktivitäten der Schweiz um rund 25 bis 50 Prozent gesteigert werden. Dies würde dem starken Engagement der Schweiz in der internationalen Entminungspolitik mehr Glaubwürdigkeit verleihen und Genf als Standort der Entminungspolitik stärken.
Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch die Schweiz nach der Anerkennung der Unabhängigkeit von Kosovo ihr Engagement vor Ort in Kosovo ausbauen und verstärken will. Dazu gehören selbstverständlich auch die zivile Friedensförderung und der Minderheitenschutz vor Ort.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, der Erhöhung des Rahmenkredits auf 260 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre zuzustimmen.