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Schwaller Urs · Ständerat · 2008-03-04

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die Beibehaltung der einjährigen Karenzfrist beim Bezug der Hilflosenentschädigung. Unsere Argumentation für die Beibehaltung dieser Karenzfrist war und ist folgende: Die Hilflosenentschädigung ist eine Geldleistung; sie bezieht sich auf den Zustand des Patienten, während sich die Pflegeleistungen gemäss KVG auf Sachleistungen beziehen, welche dann auch effektiv erbracht werden. Aufgrund der unterschiedlichen Art und Zweckbestimmung der Pflegeleistungen nach KLV und der Hilflosenentschädigung der AHV/IV kann keine wesentliche Vereinheitlichung der Grundlagen zur Abklärung der verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen vorgenommen werden. Präzisierend haben wir aber auch die Hilflosigkeit leichten Grades in den Text mit einbezogen; es ist dies eine Ergänzung redaktioneller Art.