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Stähelin Philipp · Ständerat · 2008-03-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion der Finanzkommission des Nationalrates wurde im Rahmen der Beratungen zum letzten Voranschlag eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, die in beiden Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen, die Innovationsleistung mit einzubeziehen und den Wirkungsbereich auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen auszuweiten.

Sie sehen die Begründung der Motion in der schriftlichen Stellungnahme bzw. dem schriftlichen Antrag unserer Finanzkommission: Im Wesentlichen wird darauf hingewiesen, dass die Wirkungsprüfung bei den Nationalen Forschungsprogrammen deutliche und verwertbare Ergebnisse erbracht und Handlungsbedarf aufgezeigt habe; es sei nun wichtig, erkannte Schwachstellen zu bewerten und die Prüfung auf die Nationalfondsprojekte und die EU-Forschungsprogramme auszuweiten. Innovations- und Erfolgskontrolle seien im Übrigen von Verfassung und Gesetz vorgesehen, und vonseiten der Geber sei eine verstärkte Kontrolle von Aufwand und Ertrag erforderlich.

Der Bundesrat legt in seiner Stellungnahme - auch diese finden Sie in unserem Antrag - detailliert dar, wie die Wirksamkeit in den Bereichen NFP, Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds sowie im Gesamtbereich Bildung, Forschung und Innovation überprüft wird. Für die Überprüfung der EU-Forschungsrahmenprogramme habe das Staatssekretariat für Bildung und Forschung auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 14. Dezember 2006 zur Finanzierung der EU-Programme in den Jahren 2007-2013 ein Controllingsystem aufgebaut, welches die Wirksamkeit der Schweizer Beteiligung überprüfe. Weiterer Handlungsbedarf bestehe aufgrund der dargelegten laufenden und eingeleiteten Überprüfungsmassnahmen nicht.

Der Nationalrat hat die Motion in der letzten Session trotz des bundesrätlichen Ablehnungsantrages angenommen.

Unsere Kommission hat sich bei ihrer Meinungsbildung insbesondere auch mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterhalten. Aus deren Sicht werden im Bereich Bildung und Forschung relativ viele Wirkungsprüfungen bereits in Form von Evaluationen oder Peer Reviews durchgeführt. Solche führen vor allem das Bundesamt für Bildung und Technologie, die Förderagentur für Innovation, das Staatssekretariat für Bildung und Forschung, der Nationalfonds, aber auch die Universitäten und die beiden ETH selbst durch; dazu kommen Überprüfungen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und der Finanzkontrolle selbst. Allerdings fehlten bisher teilweise die bereichsübergreifenden Evaluationen. Dieses Manko wird nun aber mit der Schaffung der departementsübergreifenden Arbeitsgruppe Bildung, Forschung und Innovation behoben, welche auch das Controlling in diesem Bereich wahrzunehmen hat. Wir durften somit feststellen, dass die von der Motion verlangten Wirkungsüberprüfungen auf den verschiedenen Ebenen teilweise bereits Standard oder mindestens eingeleitet sind. Es ist davon auszugehen, dass die von der Motion geforderten Prüfmechanismen im Forschungsbereich für alle angesprochenen Programme ausreichen.

Die Kommission unterstützt zwar das Anliegen der Motion und will insbesondere keine Bereiche aus der Wirkungskontrolle ausklammern. Sie hat sich des Anliegens auch schon angenommen, indem ihre Subkommission 3 sich letzten Herbst vom Nationalfonds dessen Evaluationsmechanismus präsentieren liess und davon befriedigt war. Was die EU-Forschungsprogramme betrifft, so evaluiert nach Meinung unserer Finanzkontrolle die EU diese schon recht stark. Der schweizerische Blickwinkel wird von unseren eigenen Instanzen, wie ausgeführt, nun ebenfalls wahrgenommen. Bei den neuen Programmen ist eine Wirkungsanalyse integriert und der Return on Investment für die Schweiz durchaus auch positiv. Die Motion rennt somit heute bereits weitgehend offene Türen ein. Bei aller Unterstützung dieser Anliegen wünschen wir dennoch keine Übersteuerung in der Prüfung und wollen auch allzu grossen Administrativaufwand vermeiden.

Früher hätte diese Motion formell als erledigt betrachtet und abgeschrieben werden können. Nach heutiger Ordnung ist dies nicht mehr möglich. Wir müssen Ihnen deshalb wie der Bundesrat Ablehnung der Motion beantragen.