Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-03-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-04
Wortprotokoll
Das Ziel dieser parlamentarischen Initiative war es, schweizweit eine gesetzliche Grundlage und Regelung zu haben, die einerseits allgemein praktikabel ist, dem Schutz der Nichtraucher Rechnung trägt, sei dies am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Räumen und Gebäuden, andererseits aber auch Ausnahmen klar regelt.
Die uns vom Nationalrat unterbreitete Vorlage hat durch unsere Kommission noch relativ starke Änderungen erfahren, und wir haben heute Morgen in den verschiedenen Abstimmungen die jeweils strengere Variante gewählt.
Gegenüber dem Entscheid des Nationalrates sticht besonders Artikel 2b hervor, mit dem den Kantonen die Möglichkeit zugestanden wird, weit strengere Vorschriften zu erlassen, als wir sie in der Bundeslösung vorgesehen haben. In der Tat hat das Volk in zahlreichen Kantonen - vor längerer Zeit angefangen im Tessin und bis zuletzt in Genf und Graubünden - eigenen gesetzlichen Grundlagen zur Durchsetzung des Schutzes vor dem Passivrauchen zugestimmt. Andere Kantone, z. B. der Kanton Glarus, haben mit einer eigentlichen gesetzlichen Regelung zugewartet, bis das eidgenössische Parlament diese verbindliche Rechtsgrundlage für das Land schaffen würde.
Um es vorwegzunehmen: Ich habe mit dem Schutz der Nichtraucher überhaupt kein Problem, obwohl mir lieber gewesen wäre, wenn das ohne Verbot und auf der Basis von Respekt, Verantwortungsgefühl und Toleranz gegenüber den Nichtrauchern geschehen wäre.
Diese gesetzliche Regelung, wie sie nun im Entwurf zu dieser parlamentarischen Initiative vorgesehen ist und von unserer Kommission verabschiedet und durch uns ebenfalls bestätigt wurde, kann ich im Grundsatz mittragen. Ich frage mich jedoch, ob es dann, wenn wir ein Gesetz für unser gesamtes Land schaffen, wirklich nötig ist, den Kantonen weiter gehende Vorschriftsmöglichkeiten zuzugestehen, wie dies bei Artikel 2b vorgesehen ist, und damit den Boden für Rechtsunsicherheit in unserem Land bereiten. Wäre es dann nicht klüger und dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, auf die ganze Gesetzgebung des Bundes zu verzichten und die Kantone aufzufordern, das Problem des Passivrauchens eigenständig zu lösen, wie dies ein grosser Teil der Kantone bereits gemacht hat? Welchen Sinn macht es, in diesem Ratssaal zu legiferieren, wenn jeder Kanton dann wieder andere, verschärfende Regeln implementiert? Sollte Artikel 2b in der künftigen Gesetzgebung verbleiben, so müssen wir uns im Klaren sein, dass wir dann künftig statt einer klaren, in der ganzen Schweiz einheitlichen Regelung eine Patchwork-Lösung mit einem einheitlichen Rand haben werden, bei der keiner, der durchs Land fährt, mehr weiss, welche Regelung nun dort gilt, wo er sich gerade befindet.
Es ist im Grundsatz nicht zuletzt unsere Aufgabe, als Mitglieder dieses Rates dem sonst schon gebeutelten Föderalismus die notwendige Beachtung zu schenken. Aber - föderalistische Lösungen in Ehren - macht diese Bestimmung wirklich noch Sinn? Ich glaube: Nein.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und Artikel 2b mit der Möglichkeit zur Schaffung von weiteren kantonalen Vorschriften ersatzlos zu streichen.