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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-03-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-04

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat eben erwähnt, dass das Ergebnis der Gesamtabstimmung in der Kommission nicht gerade berauschend war. In der Tat: Mit 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist es für eine vorberatende Kommission wenig überzeugend. Das ist wohl zu Recht gesagt worden. Für einmal hatte auch ich meine liebe Mühe, mich in der Gesamtabstimmung zu einem Entscheid durchzuringen. Unsere Beschlüsse, die ja bei einigen Artikeln von denjenigen des Nationalrates abweichen, gehen meiner Meinung nach zwar in die richtige Richtung, sind aber eben zu wenig konsequent.

Mit dem Gesetz soll gemäss Titel die Bevölkerung vor dem Passivrauchen geschützt werden, und zwar alle Leute, unabhängig davon, wo sie arbeiten; dies, weil es schlicht und einfach keine Menge von Tabakrauch gibt, die gesundheitlich unbedenklich ist. Durch Tabakrauch entstehen überall erhebliche Mengen an Feinstaub. Dass dies die Gesundheit schädigt, wird inzwischen von der Wissenschaft allgemein anerkannt. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass heute in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein totales Rauchverbot gilt, das von der Bevölkerung, wie wir alle immer wieder feststellen können, ohne Wenn und Aber akzeptiert wird.

Niemand ist indessen dem Passivrauchen derart ausgesetzt wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie. Im Vergleich zu anderen Branchen ist der Arbeitnehmerschutz dort zu wenig ausgefeilt. So leiden eben besonders Gastronomieangestellte unter der Belastung durch unfreiwilligen Tabakkonsum. Neueste Untersuchungen aus Grossbritannien zeigen eine signifikant hohe Krankheits- und Sterberate bei Gastronomieangestellten. Das rechtfertigt Massnahmen, die den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung höher gewichten als die Gewerbefreiheit der Gaststättenbetriebe. Deshalb haben ja auch bereits mehrere Kantone in ihren kantonalen Gastgewerbegesetzen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen eingeführt. Sie alle verlangen einen wirksameren Schutz vor Passivrauchen und gehen mit ihren Forderungen - das ist für mich massgebend - über die Entscheide des Nationalrates hinaus. Grundsätzlich wird überall ein Rauchverbot gefordert; allenfalls werden unbediente Fumoirs befürwortet.

Damit nehmen die kantonalen Parlamente ihre Mitverantwortung für die Volksgesundheit wahr, und wir sollten ihnen darin nicht nachstehen. Die Massnahmen für den Schutz von Nichtrauchern, wie sie vom Nationalrat beschlossen worden sind, hinken nicht nur hinter den Beschlüssen der Kantone her, sondern - wie wir in jenen Kantonen gesehen haben, die sich darüber schon aussprechen mussten - hinter der öffentlichen Meinung in dieser Frage. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die gefährlichen Auswirkungen des Passivrauchens steigt auch die Unterstützung für Massnahmen zum Schutz aller Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Aktuelle Auswertungen der Politik für eine rauchfreie Umwelt in europäischen Ländern und Daten von bevölkerungsbezogenen Erhebungen bestätigen diese Schlussfolgerung.

Die Beschlüsse des Nationalrates wurden zwar in unserer Kommission in die richtige Richtung korrigiert, allerdings nur halbherzig und nicht - wie der Entwurf der vorberatenden Kommission des Nationalrates und übrigens auch die Stellungnahme des Bundesrates - mit der notwendigen Konsequenz. Arbeitnehmende - gerade in der Gastronomie - können nur in den seltensten Fällen in rauchfreien Räumen arbeiten. Sie sind von ihrer Arbeit wirtschaftlich abhängig und haben selten Gelegenheit, sich einen Arbeitsplatz auszusuchen, der ihrem Wunsch nach einer Tätigkeit in Gastbetrieben, die rauchfrei betrieben werden, entspricht. Mit anderen Worten: Sie können die Qualität der Luft an ihrem Arbeitsplatz nicht selber bestimmen. Es kommt hinzu, dass sie oft stundenlang - Tag für Tag oder Nacht für Nacht - den rauchenden Gästen und damit dem Passivrauch ausgesetzt sind. Dies im Gegensatz zum Gast, der sich seine Örtlichkeit aussuchen und sich so den negativen Auswirkungen des Passivrauchens entziehen kann, allerdings auch nur dann, wenn separate Nichtraucherräume angeboten werden.

In diesem Sinn bin ich für Eintreten und bitte Sie, Konsequenz an den Tag zu legen und es den Kantonen und vielen umliegenden Ländern gleichzutun. Wenn Sie das nicht tun, dann bitte ich Sie bereits jetzt, den Kantonen - das scheint mir wichtig - zumindest die Freiheit zu lassen, strengere Vorschriften vorzusehen. Wenn Sie dem berühmten föderalen Flickenteppich nicht Vorschub leisten wollen, dann haben Sie es heute in der Hand, indem Sie die Leute im öffentlichen Raum konsequent vor dem Passivrauchen schützen. Sie tun dies, indem Sie der Minderheit zustimmen und damit den Anträgen des Bundesrates folgen.