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Schwaller Urs · Ständerat · 2008-03-04

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04

Wortprotokoll

Der Ständerat ist Zweitrat in diesem Geschäft in Sachen Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen, fussend auf der parlamentarischen Initiative Gutzwiller. Der Nationalrat hat seine Fassung des Bundesgesetzes am 4. Oktober 2007 mit 109 zu 52 Stimmen verabschiedet. Mit 92 zu 78 Stimmen hatte der Antrag der Kommissionsminderheit obsiegt, wonach Ausnahmebewilligungen zur Führung von Gastbetrieben und Nachtlokalen als Raucherbetriebe gewährt werden können, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist. Mit 95 zu 77 Stimmen beschloss der Nationalrat ebenfalls, dass das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell vom Betreiber oder von der für die Hausordnung verantwortlichen Person erlaubt werden kann, auch wenn dort Leute arbeiten. So viel zur Einleitung.

Ich verhehle nicht, dass sich die Begeisterung für das neue Gesetz in der ständerätlichen Kommission in Grenzen gehalten hat. Knapp waren nicht nur jeweils die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Artikeln und Minderheitsanträgen, sondern auch das Resultat der Schlussabstimmung. Das Resultat von 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zeigt, dass wir auch schon überzeugter und sicher auch schon bessere Gesetzgebungsarbeit geleistet haben. Wenn dann [PAGE 25] Ausnahmen von Ausnahmen formuliert werden, leidet die Lesbarkeit des Textes. Dies gilt insbesondere gerade für jene, an welche sich der Text eigentlich richtet. Ebenfalls kann man mit Fug und Recht die Meinung vertreten - das hat sicher die Arbeit in der Kommission auch beeinflusst -, dass eine Gesellschaft, welche auf den Respekt gegenüber dem anderen und auf das persönliche Verantwortungsbewusstsein baut, sicher einer immer mehr um sich greifenden Verbotsgesellschaft mit immer mehr Vorschriften vorzuziehen ist.

Wie dem auch sei: Der Nichtraucherschutz hat in allen Bereichen der Gesellschaft mit Rücksicht auf die Gesundheit zu Recht grosse Bedeutung erlangt. Nicht bestritten ist auch, dass Rauchen schädlich ist. Ebenfalls zeigen verschiedene Volksabstimmungen der letzten Wochen und Monate, dass die 70 Prozent Nichtraucher einen rigoroseren staatlichen Schutz wünschen.

In der nun vorgelegten Version verstärkt die Kommissionsmehrheit deshalb den vom Nationalrat im Grundsatz gutgeheissenen Raucherschutz in drei Punkten:

1. In sogenannten Raucherräumen oder Fumoirs darf ein Arbeitnehmer ohne sein Einverständnis nicht zur Arbeit herangezogen werden.

2. Gastbetriebe und Nachtlokale können gemäss Nationalrat mit Bewilligung als sogenannte Raucherbetriebe geführt werden. Raucherbetriebe sollen als Ausnahme nur dort gestattet werden, wo eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich ist - und nicht bloss dort, wo eine solche Trennung nicht zumutbar ist, wie das der Nationalrat beschlossen hat.

3. Die Kantone können strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen. Ich werde auf das Verhältnis zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht in der Detailberatung zurückkommen.

Mit diesen Bemerkungen lade ich Sie im Namen der Kommission ein, auf die Vorlage einzutreten.