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David Eugen · Ständerat · 2008-03-04

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-04

Wortprotokoll

Die Minderheit II folgt im ersten Satz dem Antrag des Bundesrates. Wenn wir in unserem Text die Regel bezüglich der Einzelarbeitsräume nicht mehr erwähnen, so deshalb, weil sich dies unseres Erachtens ohne Weiteres aus der Formulierung von Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 ergibt, indem eben das Verbot nur für Räume mit mehreren Arbeitsplätzen gilt. Das ist der Grundsatz. Das Verbot gilt nicht für Einzelarbeitsräume. Deshalb müssen die eigentlich hier nicht nochmals erwähnt werden, nach unserer Meinung. Das ist aber eine eher redaktionelle Differenz zwischen dem Antrag des Bundesrates in der zweiten Spalte der Fahne und dem Antrag der Minderheit II.

Der zweite Satz bezieht sich auf die Ausnahme. Wir stimmen mit der Mehrheit überein, dass es Raucherräume geben darf, aber dass in diesen Raucherräumen grundsätzlich keine Beschäftigung stattfinden darf. Im Folgenden unterscheiden wir uns aber von der Mehrheit, die sagt, Beschäftigung dürfe in Raucherräumen grundsätzlich stattfinden, wenn die Arbeitnehmer zustimmten, und zwar in allen Raucherräumen, das heisst in Büros, Werkstätten, überall. Also geht die Mehrheit dahin, dass man dort, wo die Mitarbeiter zustimmen, eigentlich im Büro oder der Werkstatt und auch im Restaurant rauchen kann. Wir von der Minderheit II sind der Meinung, dass die Erlaubnis, die ermöglicht, dass jemand in Raucherräumen arbeitet, nur für Restaurants und Hotelleriebetriebe gelten soll, nur dort. Dort gehen wir aber in dem Sinne mit der Ausnahme weiter als Kollege Gutzwiller und die Minderheit I, als sie auch in Bezug auf Restaurations- und Hotelleriebetriebe, wo die Mitarbeiter zustimmen, in einem Fumoir eine Bedienung zu machen, der Meinung sind, dass das nicht in Betracht komme. In dem Sinne lassen sie diese Ausnahme nicht zu.

Ich möchte betonen, dass wir von der Minderheit II diese Ausnahme auch mit Blick auf Artikel 2a zulassen. Wir sind dann auch der Meinung, Artikel 2a sollte nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Da sind wir wieder gleicher Meinung wie die Minderheit Forster. Ich nehme an, Kollege Gutzwiller wird dort auch dafür sein, dass wir das streichen. Aber es gibt dann eben noch diese Ausnahme für die Restaurantbetriebe, die ich jetzt erwähnt habe und die wir im zweiten Satz unseres Minderheitsantrages aufgeführt haben. In dem Sinne gebe ich zu, dass wir eine kleine Ausnahme vorsehen. Wir sind für die Bedienung im Fumoir von Restaurations- und Hotelleriebetrieben, aber nicht an anderen Orten und nur mit Zustimmung der Mitarbeiter. In dem Sinne, denke ich, ist diese Lösung ausgewogen, wenn ich an die grosse Auseinandersetzung denke, die wir in der Kommission hatten bezüglich der Frage, ob mit einer Regelung ohne jede Ausnahme die Tourismusbetriebe in den Tourismuskantonen nicht unzumutbar eingeschränkt würden.

Ich möchte Ihnen also vorschlagen, der Minderheit II zuzustimmen, die eben eigentlich zwischen der Mehrheit und der [PAGE 34] Minderheit I liegt, aber viel näher bei der Minderheit I als bei der Mehrheit, das möchte ich unterstreichen.