Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-03-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-05
Wortprotokoll
Artikel 41 betrifft die Kompetenzdelegation des Bundesrates an die Aufsichtsbehörden, in gewissen technischen Belangen von beschränkter Tragweite Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Das ist eine Kompetenzdelegation bei Artikel 41.
Was passiert bei Artikel 16 Absatz 1? Dort ist das Verhältnis zwischen den Aufsichtsbehörden und den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) geregelt. Artikel 16 Absatz 1 gibt den SRO aber keinen öffentlich-rechtlichen Status, das muss man klar sagen. Im Zweifelsfall muss also die Aufsichtsbehörde eingreifen können und nicht die SRO. Wie immer man das jetzt interpretiert, möchte ich das doch klar so sagen.
Der Antrag Frick läuft vermutlich darauf hinaus, dass der Bundesrat den privatrechtlichen und nach privatem Recht gestalteten und strukturierten SRO direkt Kompetenzen übertragen würde. So verstehe ich das. Das wäre aber nicht möglich, würde übrigens auch Artikel 16 Absatz 2 widersprechen. Das käme von mir aus nicht infrage. Jetzt überlasse ich es dem Antragsteller: Wenn er an der Konstruktion festhält, dass der öffentlich-rechtliche Status der Aufsichtsbehörden nicht angetastet wird oder, umgekehrt gesagt, dass er den SRO keinen öffentlich-rechtlichen Status vermitteln will, dann mag man diesen Antrag annehmen. Im anderen Fall bin ich selbstverständlich für Ablehnung, weil ein wichtiges Prinzip durchbrochen würde, das wir gerade auch mit der Finma erarbeitet haben.