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Germann Hannes · Ständerat · 2008-03-05

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir nach dem Eintretensvotum der Kommissionspräsidentin einige Vorbemerkungen.

Punkto Ausfälle könnte man tatsächlich von diesen etwa 3,5 oder 3,7 Milliarden Franken sprechen, wenn man im DBG den Steuersatz von 8,5 Prozent auf 5 Prozent reduziert; statisch gesehen sind es 3 bis 4 Milliarden Franken. Aber man tut so, als müsste man das mit einem Schlag verkraften, und das schon morgen, also unmittelbar nach der Abstimmung. Ich verweise einfach darauf: Das ist eine Motion. Eine Motion ist ein Auftrag an den Bundesrat, eine Botschaft auszuarbeiten, und selbstverständlich ginge ja diese Botschaft auch in die Vernehmlassung an die Kantone. Dann könnten die Kantone sagen, ob das ausgewogen ist oder über das Ziel hinausschiesst oder was auch immer. Der Zeitraum, nach dem wir uns nach getroffenem Entscheid wieder treffen, wäre wahrscheinlich in der Grössenordnung von drei bis fünf Jahren zu suchen. Wir sprechen also von solchen Zeiträumen. Aber hier und heute geht es ja nicht darum, den Entscheid zu fällen und etwas direkt in die Verfassung zu schreiben wie bei einer Volksinitiative, sondern es geht hier darum, die politisch richtigen Weichenstellungen vorzunehmen; so viel zu den Vorbemerkungen.

Die Schweiz zählt im Bereich der Unternehmensbesteuerung zu den attraktiveren Wirtschaftsstandorten, insbesondere für Unternehmen, die unter besondere Besteuerungsvorschriften fallen, also Holdings, reine Verwaltungsgesellschaften oder auch gemischte Gesellschaften. Die Sprecherin der Kommission hat das etwas vermischt. Hier sprechen wir nur von der ordentlichen Besteuerung von Gesellschaften und nicht von Sonderregimen - im Gegenteil: Die Sonderregime würden an Bedeutung verlieren, wenn wir hier das richtige Zeichen setzen. Dank den Sonderregimen sind wir heute so sehr wettbewerbsfähig. Diese Wettbewerbsfähigkeit schlägt sich in einer wachsenden Anzahl von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung und in höheren Steuereinnahmen nieder, wozu dann auch die gutverdienenden Personen, die in diesen Gesellschaften arbeiten, erheblich beitragen. Diese Sonderregime, besonders das Institut der gemischten Gesellschaften, sind jedoch zurzeit unter erheblichem Druck der internationalen Gemeinschaft, namentlich der Europäischen Union.

Jetzt komme ich zum regulären Bereich, zu den Unternehmen, die ganz gewöhnlich besteuert werden, die nicht von irgendwelchen Sonderregimen profitieren. Um diese geht es hier. Deutlich an Attraktivität eingebüsst hat die Schweiz in diesem Bereich. Wir haben im Rahmen der Unternehmenssteuerreform I von 1998 den Proportionalbesteuerungssatz von 8,5 Prozent im DBG eingeführt. Diese Steuersenkung, verknüpft mit weiteren Attraktivierungsmassnahmen, hat der Schweiz nicht nur ein enormes Wirtschaftswachstum eingebracht, sondern auch sprunghaft angestiegene Steuereinnahmen beschert, obwohl auch damals just das Gegenteil beteuert wurde, nämlich dass es Steuerausfälle gebe, die nicht zu verkraften seien.

Bis 1998 haben die Einnahmen aus Ertrags- und Kapitalsteuern in etwa mit dem sanften Anstieg des Bruttoinlandproduktes korreliert. Mit der Unternehmenssteuerreform I hat sich dann jedoch eine signifikante Änderung ergeben: Die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer sind um 75 bis 100 Prozent angestiegen und bewegen sich seit dem Jahr 2000 zwischen 25 und 50 Prozent über dem Bruttoinlandprodukt. Das weiss natürlich unser Finanzminister, und er freut sich ja auch darüber. Das hat namentlich auch zur verbesserten Finanzlage des Bundes beigetragen. Diese Kennzahl wächst trotz dem erfreulichen Wirtschaftswachstum überproportional, und das ist gut so.

Nun könnten wir sagen: Dann ist ja alles bestens; legen wir uns also ruhig zurück und schauen mal, was in der Welt draussen passiert. Für mich wäre das ein verhängnisvoller Trugschluss, denn ein Blick auf die Entwicklung der internationalen Steuerlandschaft zeigt, dass Vorsicht und vorausschauendes Handeln angezeigt sind. Was ist in den letzten zehn Jahren konkret passiert? In der OECD, also den dreissig wichtigsten Industrienationen, sind die Körperschaftssteuersätze zwischen 1997 und 2007 von 36 Prozent auf 27,8 Prozent gesunken; im EU-Durchschnitt sind sie sogar um über 10 Prozentpunkte auf nur mehr 24,2 Prozent gesunken. Zu den Spitzenreitern gehört hier unser Konkurrent Irland mit einem Körperschaftssteuersatz von 12,5 Prozent. Mit 24,2 Prozent liegt die EU zwar über dem schweizerischen Durchschnitt, aber dieser beläuft sich immerhin auch auf 21 Prozent. Frau Sommaruga hat jetzt natürlich nur von 8,5 Prozent bzw. von 7,8 Prozent in den Sonderregimen gesprochen. Aber 8,5 Prozent ist das, was der Bund einzieht, dann kommen ja noch die Kantone dazu, sodass es in der Schweiz im Durchschnitt 21,3 Prozent ausmacht. Wenn man noch die kantonalen Sätze zu den 8,5 Prozent dazunimmt, dann bewegt man sich in den Kantonen der Schweiz zwischen 13 und rund 30 Prozent.

Jetzt muss ich sagen: Gottlob haben wir in den Kantonen wie Obwalden, Zug und Nidwalden tiefe Sätze, sonst kämen wir nämlich an gewisse Unternehmen, die eben sehr hohe Gewinne erwirtschaften, gar nicht heran; wir wären für diese zu wenig attraktiv. Darum meine ich, dass wir gut beraten sind, hier weitere Signale zu setzen. Viele andere Kantone - und dazu gehört auch mein Kanton - profitieren nach wie vor von den eingangs erwähnten Sonderregimen. Würden diese dereinst abgeschwächt oder gar ausser Kraft gesetzt, würde der Unternehmensstandort Schweiz eine dramatische Schwächung erfahren, denn die zunehmend multinational operierenden Topunternehmen werden immer flexibler, und sie nutzen diese Flexibilität auch aus - mitunter rücksichtslos, wie die Verlegung des Nokia-Produktionsstandortes von Deutschland nach Rumänien zeigt.

Mit einer Reduktion des Proportionalsteuersatzes von 8,5 auf 5 Prozent im Bereich des DBG sorgen wir für ein wichtiges Signal, das seine Wirkung im globalen Standort- und Steuerwettbewerb nicht verfehlen wird - ein starkes Signal, das allein schon durch die Ankündigung seine Wirkung haben wird: Auch das lehrt uns der Analogieschluss aus der Obwaldner Steuersenkung, die ja so dann gar nicht zustande gekommen ist, aber sie hat bereits gewirkt, bevor sie umgesetzt war. Steuersenkungen führen - und das ist jetzt ganz wichtig, Herr Bundesrat - geschickt eingebettet in eine Strategie, und das traue ich dem Bundesrat bei der Umsetzung dieser Motion zu, zu höheren Steuereinnahmen. Dies zeigen auf eindrückliche Weise die in den Achtziger- und teilweise in den Neunzigerjahren erfolgten Steuersenkungen, etwa in Grossbritannien oder in den USA.

Ich habe hier Vergleichszahlen der OECD vor mir liegen, die eine deutliche Sprache sprechen. Der Vergleich der Länder Grossbritannien und USA mit der Schweiz und Deutschland beginnt 1970. Nehmen wir an, dort ist der Index 100. Dieser Index umfasst die Gesamtheit der Steuereinnahmen, namentlich Einkommenssteuern von natürlichen Personen, aber auch Körperschaftssteuern oder Gewinnsteuern von Unternehmen. Beginnen wir mit der Schweiz. Wir haben [PAGE 52] heute den Index 700 gegenüber dem Index 100 von 1970; das heisst, die Steuereinnahmen haben sich in unserem Land seit 1970 versiebenfacht. Das ist nicht schlecht. In Deutschland haben Sie sich nur verfünffacht, aber sie kennen ja auch die dortige steuerliche Situation. Immerhin hat man das aber auch in Deutschland erkannt und die Unternehmenssteuern um 10 Prozent gesenkt. Das ist nicht nichts. In den USA haben die Steuerentlastungen nicht etwa zu weniger, sondern zu mehr Steuereinnahmen geführt. Dort können wir seit 1970 einen Faktor 9 messen. Am eindrücklichsten ist jedoch der Erfolg unseres Hauptkonkurrenten auf dem Finanzmarkt, nämlich Grossbritannien. Was in der Ära Thatcher begonnen hat und in der Administration Blair nahtlos fortgeführt worden ist, hat sich bezahlt gemacht. Grossbritannien hat nämlich seine Steuereinnahmen seit 1970 trotz massiver Steuerentlastungen auf sage und schreibe 2000 Indexpunkte gesteigert.

Nun bin ich beileibe nicht zahlengläubig, aber diese Verzwanzigfachung der Steuereinnahmen ist auch nicht einfach zu negieren oder auszublenden. Es gibt zahlreiche andere Faktoren - das sei nicht bestritten -, aber die Steuern sind ein wichtiger Faktor.

Nun hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Motion flexibel und mit Weitsicht umzusetzen. Herr Bundesrat, Sie können ja die zeitliche Ausdehnung auf über zehn Jahre auslegen, wenn Sie das wollen! Die Motion gibt hier nur ein Ziel vor. Sie können die Senkung schrittweise machen oder sie sogar an den Reformerfolg knüpfen. Sie können sagen: Wenn die Reform Erfolg hat, folgt der nächste Schritt; und Sie können das Ziel stufenweise anstreben - dagegen ist nichts einzuwenden. Sie können das wie gesagt an steuerliche Mehreinnahmen koppeln; auch darüber sagt die Motion nichts, sie gibt lediglich eine Zielgrösse vor. Diese Zielgrösse einer Reduktion um 3,5 Prozent würde dafür sorgen, dass eine Vielzahl von Kantonen - und zwar von wichtigen Kantonen - dann auch mit den europäischen bzw. globalen Topstandorten Schritt halten könnte. Ich habe die neuesten Vergleiche der Gewinnsteuersätze vonseiten der BAK Basel, Stand 2008. Der Leader ist hier Hongkong. Wir müssen uns hier nicht mit den Oststaaten vergleichen, die teilweise noch tiefer gehen oder gar einen Steuersatz null haben wie etwa Estland. In dieser Rangliste folgen also auf Hongkong Obwalden, Zug, Dublin, Nidwalden, Singapur. Im Bereich des Mittelfeldes - jetzt passen Sie auf - kommen Kantone wie St. Gallen, Luzern, Schwyz, Zürich und auch Bern. Wenn wir dank dieser Senkung diese Kantone auch in den Bereich der attraktiven Standorte bringen würden, wäre, so kann ich mir vorstellen, das Potenzial für die Schweiz viel grösser.

Mein Fazit: Eine intelligente Steuerpolitik ist ein Wachstumsmotor für unsere Volkswirtschaft. Die Gewinnsteuersätze sind für die gewinnträchtigen Unternehmen mit hoher Wertschöpfung und internationaler Ausrichtung von herausragender Bedeutung. Bei diesen Unternehmen handelt es sich um sehr mobile Steuerzahler, die sensibel auf positive wie auch negative Anreize reagieren. Darum ist die Ankündigung einer Reduktion des Gewinnsteuersatzes ein wichtiges Signal an die erfolgreichen Unternehmen dieser Welt. Setzen wir heute, in wirtschaftlich guten Zeiten, die richtigen Zeichen, damit wir für die Rezession von morgen gewappnet sind. Eine Reduktion von 8,5 auf 5 Prozent ist ein richtiges Zeichen, auch wenn das Reduktionsziel vielleicht erst in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren erreicht ist.