Gross Jost · Nationalrat · 2000-11-30
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-30
Wortprotokoll
Es geht hier um Artikel 14, einen der Schicksalsartikel des Heilmittelgesetzes. Ich gestatte mir, ganz kurz die Fassungen, die jetzt zur Diskussion stehen, aus der Sicht der Minderheit zu vergleichen.
Der Bundesrat hat in seinem Entwurf für die Zulassung der Parallelimporte ein gleichwertiges Zulassungssystem und[PAGE 1320] dafür ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ermöglicht, hat aber ausdrücklich den Vorbehalt des Immaterialgüterrechtes und damit auch des Patentrechtes angebracht. Der Nationalrat hat auch den Vorbehalt des Immaterialgüterrechtes als Schranke gesetzt und hat gleichzeitig das Patentrecht in der Minderheitsfassung ausdrücklich erwähnt. Schliesslich wurde auf Antrag Meier-Schatz noch beigefügt, dass kein Parallelimport aus Ländern mit subventionierten Preisen erfolgen darf. Diese Formulierung war an sich gut gemeint. Es geht aber hier nicht um subventionierte Preise, die wir nirgends im EU-Raum feststellen, sondern es geht um staatlich geschützte Preise. Deshalb hat Absatz 4, den Frau Meier-Schatz hier eingebracht hat, in diesem Zusammenhang keine praktische Wirkung, vor allem keine Schrankenwirkung.
Nun hat aber der Ständerat in seiner Fassung etwas Zusätzliches aufgenommen, das, wenn man die Kommissionsprotokolle und auch das Amtliche Bulletin betrachtet, höchst problematisch ist. Er hat nämlich zum Patentschutz noch zusätzlich den Erstanmelderschutz vorbehalten. Das würde beispielsweise heissen, dass jemand, der als Erstanmelder schon im Genusse des Patentschutzes war, vor Ablauf der Patentschutzdauer als Zweitanmelder beispielsweise mit einem ganz leicht veränderten Medikament wieder den Erstanmelderschutz mit einer längeren Schutzdauer in Anspruch nehmen könnte. Das wäre eine Kumulierung der Schutzwirkung, die ganz eindeutig innovationshemmend wirken würde.
In diesem Zusammenhang hat der Kompromissvorschlag Suter, ergänzt dann durch einen Antrag Gutzwiller, der ein Element der Verwaltung aufgenommen hat, zu einer neuen Mehrheit und damit zu einer notwendigen Differenz zur ständerätlichen Fassung geführt. Damit soll zunächst einmal erreicht werden, dass kein doppelter Schutz, nämlich eine Kumulierung von Patentschutz und Erstanmelder- oder Zweitanmelderschutz, entsteht. Weiter wurde in der Kommission ausdrücklich klargestellt, dass sich der Hinweis auf den Patentschutz auf das jeweils geltende Patentrecht in der jeweiligen höchstrichterlichen Auslegung bezieht. Hier gibt es ja das aus unserer Sicht sehr problematische Kodak-Urteil. Es wurde aber ausdrücklich klargestellt, dass das nicht eine Zementierung des Patentschutzes im Heilmittelgesetz ist, sondern dass das Heilmittelrecht in Bezug auf die Auslegung des Patentschutzes eben selbstverständlich der jeweils geltenden Fassung des Patentrechtes in der jeweiligen Anwendung des Bundesgerichtes folgt.
Das patentrechtliche Problem können wir im Rahmen dieser Differenzbereinigung im Heilmittelgesetz nicht lösen. Hier wäre aus unserer Sicht sicher das Prinzip der regionalen Erschöpfung im Rahmen einer staatsvertraglichen Regelung mit der EU anzustreben. All jenen aber, die mit der Denner-Arzneimittel-Initiative liebäugeln, muss ich sagen: Auch diese Initiative hat ja keine Antwort auf das Problem des Patentschutzes und kann auch das Patentrecht im Heilmittelgesetz nicht eliminieren.
Unsere Fraktion erachtet die Kompromisslösung in diesem Bereich deshalb als einen tauglichen indirekten Gegenvorschlag zur Denner-Initiative. In diesem Bereich wollen wir keine totale Deregulierung, müssen vielmehr eine Balance zwischen Gesundheits- und Patientenschutz einerseits und einer grösseren Preiselastizität durch den Abbau kartellistischer Absprachen marktmächtiger Unternehmen andererseits finden. Die Schweiz darf nicht länger eine Hochpreisinsel im Arzneimittelmarkt sein, zumal bei der sehr Besorgnis erregenden Kostenentwicklung im Gesundheitswesen die Medikamentenkosten einer der Kosten treibenden Faktoren waren.
Aus unserer Sicht stellen wir fest: In diesem Punkt hat sich - ich sage es jetzt einmal ein wenig frivol - die Pharmaindustrie ein bisschen bewegt, und mit ihr die Kommissionsmehrheit.
Das erlaubt mir und der SP-Fraktion den Rückzug des gestellten Minderheitsantrages. Wir stellen uns also hinter die durch diese Kompromisslösung Gutzwiller/Suter hergestellte Mehrheitsfassung.