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Leumann Helen · Ständerat · 2008-03-11

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Mit Botschaft vom 12. September 2007 beantragte der Bundesrat dem Parlament den im Titel erwähnten Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2008 bis 2011 sowie die Verlängerung des ihm zugrunde liegenden Bundesgesetzes zur Annahme. So hatten wir eine gesetzliche Grundlage für den Bundesbeschluss über die Finanzvorlage. Die Redaktionskommission machte uns dann jedoch darauf aufmerksam, dass die von uns vorgeschlagene Form unzulässig sei, denn das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz hatte nur Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2007. Eine weitere Schwierigkeit ergab sich, indem der Nationalrat erst dieses Jahr, nämlich am 5. März 2008, dem Finanzierungsbeschluss zustimmte. Vom Bundesamt für Justiz (BJ) wurden wir informiert, dass eine lückenlose Gültigkeit der gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung nicht zwingend sei. Hingegen stuft das BJ das rückwirkende Inkraftsetzen als problematisch ein. Das BJ schlägt deshalb vor, den Bundesrat mit der Inkraftsetzung zu beauftragen; das betrifft Artikel 3 Absatz 2. Diesem Vorschlag wird nun in der vorliegenden Fassung Rechnung getragen. Die angepasste Vorlage nimmt den ursprünglichen Gesetzestext, wie er vom Ständerat am 13. Dezember 2007 gemäss Bundesratsvorlage einstimmig angenommen wurde, wieder auf. Lediglich der Antrag auf Verlängerung der gesetzlichen Basis wird gestrichen.

Unsere WBK hat heute Morgen in der Differenzbereinigung diesem Vorgehen einstimmig zugestimmt, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.