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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-03-11

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11

Wortprotokoll

Seit Jahren höre ich dieser unendlichen Geschichte zu. Ich werde dieser Initiative nicht zustimmen, aber ich werde sie auch nicht ablehnen. Auch hier gibt es vielleicht eine spezielle Position.

Der Konsum von Cannabis darf nicht banalisiert werden. Cannabis ist eine Droge. Der Konsum von Cannabisprodukten birgt - wie der Konsum anderer Suchtmittel auch - gesundheitliche und soziale Risiken in sich. Unsere Jugend muss vor Drogen geschützt werden. So weit, so gut; das kann alles unterschrieben werden. Es liegt nun eine Revisionsvorlage zum Betäubungsmittelgesetz vor dem Nationalrat; auch wird die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen werden. Ich habe mich dann gefragt: War das bereits alles? Denn alleine mit der Ablehnung der Volksinitiative haben wir nach meiner Beurteilung die Hausaufgaben nicht gemacht. Der Bundesrat hält deshalb in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative zur Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes richtigerweise fest, dass betreffend den Umgang mit Cannabis und seinen Produkten nach wie vor Handlungsbedarf besteht.

Tatsache ist doch, dass heute eine halbe Million Menschen in unserem Land gelegentlich oder regelmässig Cannabis konsumieren. Das Konsumverbot ist somit anscheinend wirkungslos, wobei die Strafandrohung anscheinend auch niemanden beeindruckt. Tatsache ist, dass die Vollzugsbehörden je nach Kanton völlig unterschiedliche Massstäbe ansetzen; eine solche unterschiedliche Rechtsanwendung ist für mich rechtsstaatlich pure Willkür. Tatsache ist auch, dass bezüglich Konsum von Cannabis Realität und Rechtsempfinden - oder unsere Rechtsnormen - weit auseinanderklaffen.

Wir als Gesetzgeber stehen in der Pflicht - mit Wegschauen machen wir es uns zu einfach. Ich bedaure es deshalb, dass wir heute über keinen Gegenvorschlag diskutieren können. Ich lasse allenfalls gelten, dass der zeitliche Druck dies unserer Kommission vielleicht verunmöglicht hat. Aber wir stehen nicht nur hier unter Zeitdruck, wir standen bereits bei anderen Volksinitiativen unter Zeitdruck. Hier muss einmal Abhilfe geschaffen werden.

Die Volksinitiative wurde am 13. Januar 2006 eingereicht. Der Bundesrat brauchte für eine nicht so grosse und umfangreiche Botschaft ein Jahr. Das ist viel zu lange. Dann lag das Geschäft wieder ein Jahr beim Nationalrat, und auch das ist viel zu lange. Uns verbleiben eigentlich noch zwei Monate. Jede Volksinitiative, unabhängig davon, ob ich sie unterstütze oder nicht - es geht hier um ein Volksrecht -, verdient es, dass sich das Parlament, auch der Zweitrat, hiermit vertieft auseinandersetzen muss; vielleicht braucht es einmal irgendwelche Behandlungsfristen für die Behandlung der Initiativen vor den Räten. Ich bin deshalb überzeugt, dass der gesetzgeberische Handlungsbedarf mit einem Gegenvorschlag oder einem parlamentarischen Instrument, sei es einer parlamentarischen Initiative oder einer Motion, aufgefangen werden müsste.

Frau Kollegin Fetz, Ihre Kommission hätte vielleicht die Möglichkeit gehabt, mit einem parlamentarischen Vorstoss aufzuzeigen, dass dieses Geschäft nach wie vor pendent ist. Dafür würde eigentlich für mich auch der Umstand sprechen, dass die Volksinitiative eindeutige Schwächen hat. Eine solche Schwäche ist für mich der beantragte neue Artikel 105a Absatz 3 der Bundesverfassung. Hier konnte mir bis heute noch keiner sagen, wie eine Bundesregelung für den Anbau, für die Herstellung und für ein Kontrollsystem aussehen sollte. Deshalb werde ich mich hier der Stimme enthalten.

Für mich ist auch unverständlich, dass der Nationalrat nicht einmal das Ordnungsbussenverfahren für den Konsum von Cannabis eingeführt hat. Ein Ordnungsbussenverfahren wäre für mich wenigstens ein Schritt in Richtung mehr Ehrlichkeit. Ein Ordnungsbussensystem wäre ein vernünftiger Lösungsansatz, ein solches System wäre einfach im Vollzug, es müssten auch keine aufwendigen Untersuchungs- und Gerichtsverfahren durchgeführt werden.

Der Ständerat hat am 12. Dezember 2001 eine Lösung diskutiert, die nicht so weit von dieser Volksinitiative weg ist. Wir erinnern uns da auch an die radikale Richtungsänderung des Nationalrates. An der Realität hat sich aber absolut nichts geändert. Glauben wir ja nicht, dass etwas nicht geschieht, wenn es uns in einem öffentlichen Park einer Stadt nicht auf Schritt und Tritt begegnet. Das wäre naiv. Ich denke, dass hier im Ständerat eine sachliche Diskussion der Problematik möglich wäre. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir hier das Dossier wieder öffnen müssen. Ich lade dazu eigentlich die zuständige Kommission ein.