Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-03-12
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Ich bin Ihnen dankbar, wenn ich zu Beginn eine Art Vorspann machen kann, damit Sie wissen, mit welchen Überlegungen wir an die Geschäfte herangegangen sind. Ich werde dann bei den einzelnen Geschäften nur noch ganz kurz erläutern, weshalb wir Ablehnung oder Zustimmung empfehlen.
Die Kommission ist bei ihren Überlegungen zu den folgenden Vorstössen von der Idee einer realistischen Energiepolitik für die Zukunft und vom Gedanken des Energiekompromisses ausgegangen. In der Bundesverfassung bekennt sich die Schweiz zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und legt im Energieartikel fest, dass sich Bund und Kantone "für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch" einsetzen (Art. 89 Abs. 1). Der Verfassungsartikel und die Arbeiten für die Energieperspektiven bis ins Jahr 2035 bilden die Grundlage für die politischen Diskussionen über die künftige Ausgestaltung der schweizerischen Energie- und Klimapolitik. Die Energieperspektiven zeigen Optionen für eine langfristige, nachhaltige Energiepolitik auf, die die Potenziale der einzelnen Energieträger nutzt und gleichzeitig die Versorgungssicherheit nicht ausser Acht lässt.
Eine nationale Klimapolitik ist in unseren Augen wichtig und unentbehrlich. Sie muss sich aber gleichzeitig in ein international koordiniertes Vorgehen einfügen, da ein Alleingang in der Klimapolitik nicht zum Ziel führen kann. Aufgrund der sich global ausbreitenden Treibhausgase ist die Klimapolitik wie kaum eine andere Politik auf eine internationale Abstimmung angewiesen. Auch wenn der Beitrag zur CO2-Reduktion in der Schweiz im globalen Vergleich gesehen nur [PAGE 130] bescheiden ausfallen kann, ist es unserer Ansicht nach trotzdem wichtig, dass die Politik klare Ziele und Impulse zur CO2-Reduktion im eigenen Lande setzt. So bestehen zahlreiche Möglichkeiten, den Nutzenergiebedarf durch Substitutionen und Verbesserungen zu vermindern; dies besonders bei den Investitionen in langlebige Produkte, Prozesse, Infrastrukturen und Gebäude und vor allem bei der Fortentwicklung innovativer Technologien wie Heizung, Lüftung, Wärmedämmung usw. Mit schärferen Anforderungen und Anreizen sollen zudem Energiefresser schneller vom Markt verschwinden. Wir sind uns dabei bewusst, dass die spezifischen Kosten der CO2-Reduktion in der Schweiz um einen ganzen Faktor höher sind als im Ausland.
Andererseits zielen die inländischen Instrumente und Massnahmen auch auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, welche durch die CO2-Minderung im Ausland Abstriche erfährt. Mit der Steigerung der Energieeffizienz im Inland sind technische Fortschritte und besonders im Gebäudebereich auch Komfortgewinne verbunden, die man bei einem überzogenen CO2-Handel möglicherweise nicht erzielen würde.
Im Vordergrund stand immer auch die Frage, wie sich Energiepreise, Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum sowie Vorschriften, preisliche Instrumente und Förderinstrumente auf das Energiesystem auswirken. Erforderlich ist unserer Ansicht nach ein konsistentes Paket von Rahmenbedingungen und Massnahmen, damit die erwünschte Gesamtwirkung erreicht werden kann. Alles in allem sollen das Departement und der Bundesrat durch die Beschlüsse des Parlamentes in ihren Bemühungen für eine Schweizer Klimapolitik Unterstützung finden. Die Fragen der Klimapolitik sind dabei so komplex, dass es nach Meinung Ihrer Kommission falsch wäre, einzelne Segmente herauszupflücken und sich darauf zu fokussieren. Deshalb haben wir auch Einzelsichtweisen konsequent abgelehnt. Im Bereich Energie ist vor allem die Nachhaltigkeit gefragt. Kurzfristige, plakative Aktionen machen wenig Sinn. Es gilt, im Energiebereich vorausblickendes Handeln und nachhaltige Veränderungen herbeizuführen.
In diesem Sinn unterbreitet Ihnen die Kommission auch drei Kommissionsmotionen und hat sich dann, nicht zuletzt aufgrund dieser Motionen, entschieden, die meisten anderen Motionen abzulehnen, die vom Nationalrat angenommen worden sind. Wir teilen auch die Ansicht des Bundesrates und der Kantone, wonach die Erhöhung der Energieeffizienz eine der wichtigsten Massnahmen ist. Dass der Gebäudebereich diesbezüglich grosses Potenzial bietet, wurde in mehreren Schriften auch wissenschaftlich untermauert. Eine schrittweise und voraussehbar verstärkte Politik zur Energieeffizienz im Gebäudebereich ist nötig. Damit werden Investitionen in die Energieeffizienz berechenbar und wirtschaftlich interessant. Auf der Grundlage der SIA-Normen, die künftig für die ganze Schweiz gelten und auch eine Rechtsgrundlage darstellen, sind die gesetzlichen Grenzwerte schrittweise zu verschärfen. Für Neubauten haben die Kantone denn auch Vorschriften, die sehr wirksam sind. Die sogenannten Mustervorschriften der Kantone sind zum letzten Mal im Jahr 2000 revidiert worden; sie sollen in diesem Frühjahr einer Totalrevision unterzogen werden.
Im Zuge der Revision soll auch ein Standard für umfassende Sanierungen bestehender Gebäude vorgesehen werden, der demjenigen der Minergie-Bauten entspricht. Gemäss Untersuchungen umfasst heute nur jede dritte Sanierung von Gebäudehüllen auch energetische Massnahmen. Mit dem Gebäudeenergieausweis sollen Anreize geschaffen werden, vor allem auch bei Sanierungen energetische Massnahmen zu treffen. Damit kann die bauliche Qualität eines bestehenden Gebäudes auf eine einfache und kostengünstige Art und Weise erfasst werden. Gemäss der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) - die Subkommission hat eine Delegation zu diesem Thema angehört - ist im Ausweis jene Gewichtung zu berücksichtigen, die bereits heute im Vollzug und beim Minergie-Label vorgenommen wird. Zurzeit wird auch an einer Internetdatenbank gearbeitet. Bei diesem Modell, das gemäss EnDK Ende 2008 auf den Markt kommen und getestet werden soll, kann jeder Hauseigentümer auf ganz einfache Weise seine Gebäudedaten eingeben. Mit dieser Übersicht kann der Hauseigentümer künftig bei einem Energieberater einen definitiven Ausweis verlangen, der von den Kantonen auch anerkannt wird. Für die Finanzierung wurde bereits ein Kredit gesprochen.
Die EnDK ist vom Gebäudeenergieausweis überzeugt, setzt aber auf die Freiwilligkeit. Seitens ihrer Vertreter wurde denn auch betont, dass im Wissen um die Anstrengungen der Kantone auf eine schweizweit gültige Deklaration des Energieverbrauchs zu verzichten sei. Entsprechend ist die EnDK auch unserem Vorstoss gegenüber nicht gerade positiv eingestellt.
Weshalb fordert jetzt die Mehrheit der Kommission trotz der Anstrengungen der Kantone, dass die Deklaration des Gesamtenergieverbrauchs von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden künftig schweizweit obligatorisch sein soll? Untersuchungen des Bundesamtes für Energie vom Januar dieses Jahres zu den CO2-Vermeidungskosten im Bereich Gebäudeerneuerungen sprechen eine deutliche Sprache. Sie zeigen, wie wichtig es im Hinblick auf eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik ist, dass Erneuerungen bei bestehenden Bauten zu weitgehenden energetischen Verbesserungen genutzt werden. Die Massnahmen haben dann entweder ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis oder verursachen nur geringe Zusatzkosten und CO2-Vermeidungskosten. Damit werden Investitionen in die Energieeffizienz berechenbar und wirtschaftlich interessant. Wird berücksichtigt, dass ein relevanter Teil des Wohngebäudebestandes noch nicht energetisch erneuert worden ist, ergibt sich für die kommenden zehn bis zwanzig Jahre ein sehr grosses, kosteneffizientes Reduktionspotenzial.
Durch die obligatorische, transparente Information über den Energieverbrauch wird dieser bei Kauf- und Mietentscheiden relevant. Energieeffizienz wird somit auf dem Immobilienmarkt an Bedeutung gewinnen und zu einem Wettbewerbsvorteil werden. Mit einem obligatorischen Gebäudeenergieausweis soll gemäss Ihrer Kommission neben der Verbesserung der Energieeffizienz vor allem auch die Information über die Gebäudequalität als ein wichtiger strategischer Ansatzpunkt zur Mobilisierung energetischer Erneuerungspotenziale genutzt werden.
In einer uns ebenfalls vorliegenden Studie von Rieder/Lienhard zum Thema Gebäudeausweis wird aufgezeigt, dass ein Energieausweis für Gebäude in der Schweiz umsetzbar ist und dass sich damit auch Wirkung erzielen lässt. Weiter zeigt die Studie auf, dass eine juristische Verankerung im nationalen Energierecht sowie die Integration in die bestehenden föderalen Vollzugsstrukturen möglich ist; bei einem Obligatorium würde ein substanzieller Teil der bestehenden Wohnbauten erreicht, sodass entsprechende Sanierungen ausgelöst werden könnten. Auch das Bundesamt für Justiz, das ebenfalls um ein Kurzgutachten gebeten wurde, kam zum Schluss, dass der Bund - gestützt auf die bestehende Verfassung - Energieausweise vorschreiben kann, wenn diese in erster Linie der Information dienen und nicht mit verpflichtenden Zielvorgaben verbunden sind.
Sie haben gesehen, dass der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt; er begründet dies mit den eigenen noch ausstehenden Massnahmen. Zum damaligen Zeitpunkt - das war im September 2007 - wollte sich der Bundesrat nicht festlegen. Wenn schon - auch das steht in seiner Stellungnahme, und ich gehe davon aus, dass er heute immer noch so denkt -, will er lieber einen Prüfungsauftrag als eine verbindliche Verpflichtung.
Ich bitte Sie, die Motion in der vorliegenden Form anzunehmen. Der Zweitrat könnte immer noch einen Prüfungsauftrag daraus machen, aber ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Motion einiges in Bewegung setzen und damit dem angestrebten Ziel etwas näher kommen.