Germann Hannes · Ständerat · 2008-03-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12
Wortprotokoll
Frau Forster hat in ihren Ausführungen eigentlich bereits den Hauptgrund erwähnt, der mich dazu bewegt, diese Motion abzulehnen beziehungsweise [PAGE 131] dem Bundesrat zu folgen. Es geht um eine reine Information und keine Verpflichtung, etwas zu tun. Also: Was produzieren wir am Schluss ausser teuren Ausweisen, also Papier? Gerade das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Instrumentes obligatorischer Gebäudeenergieausweis ist alles andere als ausgewogen. Insbesondere ist zu bezweifeln, ob ein obligatorischer Ausweis in der Praxis die wünschbaren energetischen Sanierungsmassnahmen tatsächlich auszulösen vermag. Es gibt diverse Hindernisse im Mietrecht, im Steuerrecht und auch beim Heimat- und Denkmalschutz; zudem wird eine Vielzahl der Gebäudeeigentümer auch mit einem solchen Ausweis nicht interessiert oder, weil die finanziellen Mittel fehlen, schlicht nicht in der Lage sein, die Liegenschaft einer umfassenden energetischen Erneuerung zu unterziehen. Das aber müsste ja das Ziel solcher Anstrengungen sein. Was nützt es also, die Leute zu zwingen, teure Papierdokumente erstellen zu lassen, wenn sie ihre Liegenschaften doch nicht energetisch sanieren? Insofern stellt die Ausstellung von 1,5 Millionen solcher Dokumente - 1,5 Millionen Dokumente in der Schweiz - ein untaugliches Instrument zur Herbeiführung des gewünschten Effektes dar. Man erhält einen riesigen Verwaltungsaufwand, aber a priori null Energiespareffekt.
Der Markt wird hier seine Wirkung nicht verfehlen. Wer einen Minergie-P-Standard hat oder wer seine Liegenschaft umfassend energetisch saniert hat, wer nachweisen kann, dass sein Energieverbrauch sehr, sehr tief ist, der wird ein Topargument haben und seine Liegenschaft auf dem Markt allenfalls gut veräussern oder auch günstig vermieten können. Denn das schlägt sich in den Nebenkosten wiederum positiv nieder.
Ich erwarte nebst der fehlenden Effizienz aber auch Schwierigkeiten beim Vollzug, auch wenn man das nicht überdramatisieren soll. Aber nebst den Energiedirektoren hat auch die Konferenz kantonaler Energiefachstellen Vorbehalte bezüglich des Vollzugs geäussert. Das heutige Vollzugssystem stützt sich auf das Baubewilligungsverfahren. Im Falle eines Neu- oder Umbaus muss der Energieverbrauch im Zuge des Baubewilligungsverfahrens nachgewiesen werden. Das ist heute schon so. Vollzugsbehörde ist die Gemeindebehörde. Bei Handänderung oder Mieterwechsel hingegen liegt kein Tatbestand vor, der energetische Massnahmen auslösen würde. Gemäss meinen Informationen sehen die Energiefachstellen der Kantone und auch der Gemeinden keine Veranlassung, bei Handänderungen oder Mieterwechseln Stichprobenkontrollen durchzuführen. Mit den im Moment zur Diskussion stehenden Lösungen müsste bei Handänderung und/oder Mieterwechsel trotzdem die Gemeinde aktiv werden, weil sie für den Vollzug im Gebäudebereich - nicht nur bei Energiefragen - zuständig ist. Und darum warnen auch die Gemeinden vor solchen Massnahmen. Sie wissen, ich bin Vizepräsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, und ich bitte Sie auch als solcher, nicht einfach über die Interessen von Kantonen und Gemeinden, die im Vollzug massgeblich engagiert sind, hinwegzugehen.
Was wir produzieren, sind Papierdokumente, die den Verwaltungsaufwand vergrössern und das Problem nicht lösen. Die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen sollten vielmehr für den Aufbau eines Systems zur Schaffung konkreter Sanierungsanreize verwendet werden. Dazu gehört im Minimum, dass die Kantone klare steuerliche Anreize für energetische Sanierungen schaffen und der Überwälzungssatz im Mietrecht investitionsfreundlicher ausgestaltet wird. Vorhandene bewährte Fördersysteme wie der Klimarappen und andere sind zu unterstützen und, wo immer es möglich und sinnvoll ist, auszubauen. Das scheint mir der richtige Anreiz zu sein, und damit komme ich zum Fazit, welches lautet: Freiwilligkeit ist besser als ein neues Bundesobligatorium.
Sie sagen mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit respektive zum Antrag des Bundesrates erstens Nein zur obligatorischen Ausstellung von 1,5 Millionen Papierdokumenten. Dies stellt einen riesigen Verwaltungsaufwand dar, wie man erkennt, wenn man bedenkt, dass ein Energieausweis zwischen 500 und 1000 Franken - es wurden bis zu 2000 Franken genannt - kosten würde, ohne dass nachher eine Sanierung ausgelöst würde.
Zweitens sagen Sie mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Ja zu sinnvollen und konkreten Massnahmen an den Gebäuden, die helfen, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoss zu reduzieren.
Drittens sagen Sie damit Ja zum Aufbau eines entsprechenden Anreizsystems. Statt den Verwaltungsaufwand und den Formulardschungel zu vergrössern, werden damit nämlich die Anreize über die Steuern, über das Mietrecht oder die Stiftung Klimarappen usw. sinnvoll erweitert.
Viertens und letztens sagen Sie mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Ja zur Respektierung der Kantonshoheit in der Gebäudeenergiepolitik. Das scheint mir auch nicht unwichtig zu sein. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung und Artikel 9 des Energiegesetzes. Dort werden gute Ansätze auf freiwilliger Basis eingeleitet, und das ist sinnvoll.
Ich bitte Sie, auf Freiwilligkeit zu setzen. Hier kann der Markt nun wirklich spielen, und wir haben ja nachher eine ganze Reihe von Vorstössen, wo wir sinnvolle Zeichen setzen, die in die richtige Richtung führen. Aber machen wir bitte nicht diese sinnlose Papierübung.