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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2000-11-30

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Frau Simoneschi macht sich Sorgen um die Situation im Tessin rund um den Hanf. Ich verstehe das, denn heute sind bezüglich Cannabis zu viele Fragen ungeregelt, und die weiche Droge Cannabis ist noch immer den harten Drogen gleichgestellt. Damit wird nicht nur der Konsum bestraft; auch die Produktion, die Herstellung, der Handel und der Verkauf sind verboten. Die Tatsache, dass rund 500 000 Menschen - vor allem auch Jugendliche - in der Schweiz kiffen, hat das Verbot, wie es heute besteht, längst zu einer Farce gemacht. Wollte man alle bestrafen, die in dieses Geschäft involviert sind oder die kiffen, wäre die halbe Schweiz in Strafverfahren verwickelt.

Das Thema Cannabis muss zwingend neu geregelt werden. Dies ist im Hinblick auf das Betäubungsmittelgesetz vorgesehen; und wie die Dinge liegen, denke ich, dass gerade diese Frage eine Schlüsselfrage in der Gesetzesberatung sein wird. Es ist grundsätzlich unsinnig, Cannabis weiterhin im Betäubungsmittelgesetz zu belassen. Cannabis muss legalisiert werden. Der Markt - das ist wichtig - braucht eine Form der Reglementierung und ein System mit klar geregeltem Zugang: wie Patente, Kontrollen, Besteuerung, Bewilligung des Anbaus, Verbot von Werbung, Verkauf an Jugendliche. Es bräuchte auch ein Verbot von Import und Export, eine Einschränkung, die vor allem die aktuelle Situation regulieren könnte, wie sie in der Motion Simoneschi geschildert wird.

Ich verweise übrigens auf einige kürzlich ergangene Bundesgerichtsentscheide, die in Bezug auf den Handel und die Produktion von Cannabis strikte Kriterien aufgestellt haben. Ausserdem fordert auch die Schweizerische Hanfkoordination - das ist die wichtigste Institution, die sich um Hanffragen kümmert - berufsethische Kriterien durch die Produzenten. Dazu gehören vor allem der Jugendschutz, aber natürlich auch die Prävention.

Mit solchen Regulierungen und der Legalisierung würden wir allerdings internationale Übereinkommen etwas strapazieren. Eine gangbare Lösung wäre die Einführung des Opportunitätsprinzips hinsichtlich Anbau, Produktion und Handel von Cannabis, das mit den internationalen Abkommen, die auch die Schweiz ratifiziert hat, kompatibel ist. Ob jedoch eine solche Zwischenlösung à la Holland das dargelegte Problem wirklich löst, bleibt noch offen.

Frau Simoneschi, Sie erwähnen die Eröffnung von Cannabisläden in der Nähe von Schulen. Dass Sie darüber erbost sind, verstehe ich. Ich mache, auch wenn das nicht so beliebt ist, trotzdem einen Bezug zum Tabak. Die rasante Zunahme der Zahl von Raucherinnen und Rauchern, vor allem bei Jugendlichen - und da vor allem bei jungen Frauen -, ist erschreckend. Die Gefährdung durch den Tabakkonsum ist meiner Meinung nach auch genauso ernst zu nehmen, wie Sie dies für den Cannabiskonsum vorschlagen. Nur durch gute Präventionsmassnahmen und durch Werbeverbote können wir den Cannabis- und Tabakkonsum in vernünftige Bahnen lenken.

Die Umwandlung der Motion in ein Postulat ist für uns akzeptabel, allerdings nur, wenn die Unklarheiten zwischen dem deutschen und dem französischen Text ausgeräumt werden. Wenn Sie wirklich den Missbrauch - und nicht das Verbot - in den Bereichen meinen, die Sie erwähnen, nämlich beim gewerblichen Cannabisanbau zur Betäubungsmittelproduktion und beim gewerblichen Vertrieb von Cannabis und Cannabisprodukten, die als Betäubungsmittel geeignet sind, dann wäre auch ein Postulat für uns akzeptabel. Aber diese Unsicherheiten, ob es sich nun um ein Verbot oder um einen Missbrauch handelt, müssten für uns noch geklärt werden.