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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-03-13

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-13

Wortprotokoll

Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die leistungsgerechte Abgeltung des Auftrages sicherzustellen, den das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum, das einer breiten Bevölkerung als Tox-Zentrum bekannt ist, gemäss Artikel 30 des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 2000 und Artikel 91 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 im Dienste der Öffentlichkeit erfüllt.

Das schweizerische Tox-Zentrum ist seit über vierzig Jahren die einzige kompetente Auskunfts- und Beratungsstelle für Vergiftungsprobleme aller Art. Artikel 30 Absatz 1 des Chemikaliengesetzes gibt dem Bundesrat den Auftrag, eine Auskunftsstelle für Vergiftungen zu bezeichnen und für die finanzielle Abgeltung der an sie übertragenen Aufgaben zu sorgen. In den Absätzen 2 und 3 werden die Aufgaben dann umschrieben. Demnach muss die Stelle Auskünfte erteilen über die Verhütung und Behandlung von Vergiftungen, sie muss Empfehlungen erteilen für Massnahmen bei Vergiftungen, und sie muss die dazu erforderlichen Informationen sammeln und verarbeiten. Die Auskunftsstelle hat uneingeschränkten Zugriff auf die Daten im Produkteregister und ist berechtigt, direkt bei der Herstellerin die erforderlichen Angaben über Stoffe und Zubereitungen zu verlangen. In der Chemikalienverordnung wird dann das Tox-Zentrum als Auskunftsstelle benannt. Es war auch bei der Beratung des Chemikaliengesetzes klar, dass nur die einzige Giftinformationsstelle in der Schweiz, eben das Tox-Zentrum, diese Aufgabe übernehmen könnte. Es wäre nämlich unsinnig gewesen, ein neues Kompetenzzentrum auf diesem Gebiet aufzubauen.

Das Tox-Zentrum wurde 1966 gegründet; es ist eine gemeinnützige Stiftung und macht vor allem Notfallberatungen für Laien und Fachpersonen, insbesondere für Ärzte und Spitäler. Es werden etwa 32 000 Beratungen pro Jahr gemacht. In der Bevölkerung ist vor allem die Notfallnummer 145 bekannt, wo bei Notfällen rund um die Uhr in mindestens zwei Landessprachen bei Fachleuten Rat gesucht werden kann. Die Notfallberatung ist aber nur eine der Dienstleistungen des Zentrums. Die Mitarbeiter engagieren sich in Forschung und Lehre, sie verfügen über eine systematische Datenerhebung aller Vergiftungsfälle und machen damit eine standardisierte Auswertung aller Falldaten. So nehmen sie zum Beispiel als Erste wahr, wenn unerwünschte oder gar gefährliche Wirkungen von Medikamenten, chemischen Produkten oder Materialien ausgehen. Das Tox-Zentrum wird beigezogen für Konsilien in den Spitälern, bei der Erarbeitung von Präventionsmassnahmen, und es verfasst auch Fachgutachten. Es ist sehr gut vernetzt mit verschiedenen Universitäten, Organisationen und Institutionen, zum Beispiel dem AC-Labor in Spiez, und unterhält eine Doping-Hotline für Swiss Olympic.

Finanziert wird das Zentrum von einer breiten Trägerschaft. Der grösste Geldgeber für das Drei-Millionen-Budget sind die Kantone, die pro Einwohner sechzehn Rappen bezahlen und damit gut einen Drittel des Budgets tragen. Weitere Beiträge kommen vom Schweizerischen Apothekerverband, von der Chemie Pharma Schweiz (SGCI), den Versicherern und eben vom Bund mit 650 000 Franken, die er in einem Rahmenvertrag für die Jahre 2005 bis 2012 zugesagt hat.

Im Frühjahr 2007 eröffnete das BAG, dass es wegen eines Sparbeschlusses des Parlamentes - und deshalb habe ich dieses Thema als Parlamentarierin auch aufgegriffen - diesen Beitrag von 650 000 auf 400 000 Franken reduzieren müsse. Dieser neue Betrag basiere auf der Anzahl Beratungsfälle von 2004 und man gehe nicht davon aus, dass es jetzt mehr seien. Die vom Gesetz vorgeschriebene Auskunftsstelle für Notfälle im Tox-Zentrum basiert aber nicht primär auf der Anzahl Beratungen, sondern die Infrastruktur mit kompetenten Fachleuten muss rund um die Uhr für die deutsche und die lateinische Schweiz aufrechterhalten werden. Dazu kommt, dass die Kosten für das Tox-Zentrum seit 2004 markant gestiegen sind: einmal durch die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz, was einen Stellenzuwachs nötig machte. Dann wurde das Zentrum mehrwertsteuerpflichtig, und es lieferte dem Bund gerade [PAGE 163] wieder 40 000 Franken ab. Wegen Rekrutierungsproblemen mussten die Löhne angepasst werden, und wegen der Übernahme eines leitenden Angestellten vom BAG war dieses Budget so, wie es geplant war, nötig und wichtig.

Sparen kann das Tox-Zentrum nur beim Einsatz der Mitarbeiter, und mit einer Kürzung von 650 000 auf 400 000 Franken wäre der Betrieb gefährdet. Ich bin überzeugt, dass hier das BAG am falschen Ort spart, und diese Streichung der Mittel einer absolut notwendigen, gesetzlich abgestützten und von Laien wie Fachleuten als unverzichtbar geschätzten Institution kann doch auch nicht im Sinne des Parlamentes sein. Die leistungsmässige Abgeltung des gesetzlichen Auftrages muss sichergestellt werden.

Deshalb bitte ich Sie um Annahme der Motion.