Walter Hansjörg · Nationalrat · 2000-11-30
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-30
Wortprotokoll
Es trifft zu, dass eine ungenügende Rechtssicherheit in Bezug auf den Anbau von Cannabispflanzen in der Schweiz besteht. Die Rechtssicherheit ist insofern ein Problem, als die bestehenden Regelungen angeben, wie hoch der THC-Gehalt sein darf. Wenn nun Pflanzen auf den Markt kommen, die an und für sich einen tiefen THC-Gehalt aufweisen, so kommt es ganz auf die Saison und auf die Witterung an, wie sich dieser Gehalt entwickelt. Es kommt auch auf den Anbau an. Wenn man der Pflanze genügend Licht gibt und sie im Anbau optimiert, dann gibt es sehr gute Pflanzen. Diese guten Pflanzen sind dann eben jene Pflanzen, die einen guten Gehalt haben, und das löst das Problem aus.
Die Diskussion hat gezeigt, dass im Hinblick auf das Betäubungsmittelgesetz - das in Bearbeitung ist und in der Vernehmlassung war - eben auch die Frage geklärt werden muss, wie es mit dem Anbau von solchen Produkten in der Schweiz ist. Je nachdem, wie diese Regelung, die wir jetzt haben, im neuen Betäubungsmittelgesetz ausfällt, muss etwas geschehen. Es besteht also ein Handlungsbedarf.
Ich mache Sie aber auf den internationalen Kontext aufmerksam. Es kann nicht angehen, dass wir die schweizerische Landwirtschaft mit der Zulassung des Anbaus von Cannabispflanzen retten wollen. Das wird wahrscheinlich nicht geschehen. Wir brauchen hier gegenüber dem Ausland eine saubere Lösung, wenn wir einen anderen Zug fahren wollen. Die bisherige Rechtsgrundlage ist da zu unsicher. Deshalb bin ich immerhin dankbar, wenn der Bundesrat bereit ist, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen und dieses Problem im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz zu bearbeiten, damit wir hier die richtigen Antworten finden und den Bauern auch eine klare Antwort geben können.