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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-03-17

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-17

Wortprotokoll

Ich bin natürlich für Eintreten auf die Vorlage. Die Vorlage wurde vom Kommissionssprecher sehr gut vorgestellt. Ich erlaube mir trotzdem zwei Bemerkungen. Ich erinnere auch an die Diskussion, die wir in diesem Rat, glaube ich, im Zusammenhang mit einem Vorstoss von Kollege Büttiker geführt haben.

Doping ist eine Seuche, gegen die es eine Wurzelbehandlung braucht. Wer dopt, ist ein Betrüger. Jede halbherzige Massnahme hilft nur dem besten Betrüger, einen sportlichen Wettkampf zu gewinnen, und das kann es ja nicht sein. Die vorliegende Unesco-Konvention gegen Doping ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; dies, obwohl wir in dieser Konvention recht viele unverbindliche Formulierungen finden. Ich zitiere aus Artikel 8 Absatz 2: "Die Vertragsstaaten ergreifen Massnahmen beziehungsweise ermutigen in geeigneten Fällen die einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung entsprechender Massnahmen ..." Etwa so steht es in mehreren Artikeln. Überall wird von "ermutigen" gesprochen. Das tönt recht unverbindlich. Alleine von der Unterzeichnung dieser Konvention dürfen wir somit keine Wunder erwarten. Deshalb denke ich, dass wir im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport die Strafbestimmungen betreffend Dopingmissbrauch erheblich verschärfen müssen.

Es gibt bekanntlich eine Aufgabenteilung zwischen dem Staat und der privaten Organisation Swiss Olympic. Der Staat ist für die Bestrafung des Umfeldes - so nennen wir es hier -, so unter anderem der Dopingdealer, verantwortlich. Die Organisation Swiss Olympic ahndet das Doping von Sportlerinnen und Sportlern. Das wirft vielleicht die grundsätzliche Frage auf, warum dieser Verfolgungsauftrag einer privaten Organisation übertragen wird. Es ist deshalb irgendwie verständlich, dass die Jugendsession in einer Petition fordert, dass auch der Konsum von Doping unter Strafe gestellt werden soll. Diese Petition steht zwar heute nicht zur Diskussion; wir wollen sie am nächsten Donnerstag lediglich zur Kenntnis nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Ich habe die Begründung des Bundesrates schon zur Kenntnis genommen, warum gerade diese Zweiteilung der Verfolgung von Dopingdelikten sinnvoll ist. Aber auf die Cannabis-Diskussion von letzter Woche übertragen, würde das analog etwa wie folgt lauten: Der Drogendealer wird vom Staat verfolgt, der Cannabiskonsument wird von Gastrosuisse verfolgt.

Wäre es hier nicht allenfalls angebracht, den Dopingsünder auch strafrechtlich zu verfolgen? Mit diesem Spezialverfahren für die Dopingkonsumenten wird etwas der Eindruck erweckt, dass der Dopingsünder auch noch Opfer sein könnte. Ich stimme zu, dass die Sportler für gewisse Leute auch eine Art Versuchskaninchen sind. Aber auch der Dopingkonsument ist ein Täter; für viele Jugendliche gehen hier Denkmäler in Brüche. Deshalb ist es verständlich, dass gerade die Jugendsession die strafrechtliche Verfolgung der Dopingsünder fordert.

Noch eine zweite Frage: Vielleicht interessiert noch, in welcher Richtung der Bundesrat das Sportförderungsgesetz im Bereich des Dopingmissbrauchs verschärfen will.

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