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Fetz Anita · Ständerat · 2008-03-17

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-17

Wortprotokoll

Der Anlass zu meiner Interpellation ist der Aufruf eines Majors der Panzerbrigade 1 unserer Armee und seiner Kumpane; sie rufen dazu auf, die Taschenmunition nicht zurückzufassen.

Zunächst, Herr Bundesrat Schmid, darf ich Ihnen sagen, dass ich sehr befriedigt bin zu hören, dass der Bundesrat uneingeschränkt hinter dem Grundsatz steht, dass die Armee der zivilen Gewalt unterstellt ist. Wenn man diesen Aufruf liest, wundert man sich nämlich ein bisschen. Es ist ja nicht so, dass wir dem SVP-Bundesrat Samuel Schmid eine andere Haltung zugetraut hätten; das ist für mich glasklar. Aber es ist hilfreich, weil es sich nicht nur um ein paar wenige handelt, die sich hier mit diesem Aufruf einen Spass machen. Darum ist es wichtig, wenn man diesen fragwürdigen Aufruf kennt, in dieser Klarheit zu lesen und zu hören, dass der Bundesrat die zivile Gewalt als oberste Gewalt einstuft. Ein weiterer Punkt, in dem ich befriedigt bin, sind die Ausführungen zu den Anstrengungen, welche der Bundesrat unternommen hat, um die Taschenmunition wirklich zurückzurufen, und der Umstand, dass er sich auch um die widerrechtlich mitgenommene Munition kümmert. So viel zum positiven Teil, zum Teil, von dem ich befriedigt bin.

Ich möchte zwei Einschränkungen machen und diese mit einer Frage verbinden.

Zum Ersten haben wir ja in den letzten Tagen gehört, dass im Durchschnitt eine Dienstwaffe pro Tag abhandenkommt, wenn man es über die vergangenen elf Jahre aufrechnet. Da hat sich offenbar eine Summe von 4700 Waffen ergeben, die der Armee abhandengekommen sind. In diesem Zusammenhang interessiert mich natürlich, ob auch über die Taschenmunition solche Sachen bekannt sind und ob Sie dem auch nachgehen.

Doch nun zu meinem wirklich kritischen Einwand, was die bundesrätliche Bewertung der Aktion "Notwehr jetzt!" betrifft. Ich gehe davon aus, dass sich der Bundesrat bei seinen Zitaten in der Antwort auf deren Homepage bezogen hat. Dort schreibt die Aktion "Notwehr jetzt!", die notabene von einem Führungsmitglied der Schweizer Armee angeführt wird - wie gesagt einem Major der Panzerbrigade 1 -, wörtlich: "Ich gebe die Armee-Taschenmunition nicht ab, solange ich aktiv in der Armee eingeteilt bin. Ich verweigere in diesem Fall den Gehorsam." Der Bundesrat sieht eigentlich keine strafbare Handlung gegeben - wenn ich die Antwort richtig interpretiere -, weil ja der Rückgabebefehl erst im Jahr 2009 abläuft. Ich möchte den Bundesrat aber darauf aufmerksam machen, dass auf dieser Homepage noch etwas anderes steht: "Die Armeeangehörigen sollen zum gegebenen Zeitpunkt die Rückfassung der Taschenmunition verweigern." Das, lieber Herr Bundesrat Schmid, ist für mich ein glasklarer öffentlicher Aufruf zum Ungehorsam gegenüber einem militärischen Befehl. Das ist genau, was nach Artikel 276 des Schweizerischen Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Ich wundere mich, Herr Bundesrat Schmid - aber Sie werden mir nachher erklären, warum das so ist -, dass ich in dieser Antwort nichts von diesem Strafgesetzbuch-Artikel lese.

Ich bin übrigens längstens nicht die Einzige, die meint, dass dieser Aufruf nach dem Strafgesetzbuch strafrechtlich verfolgt werden müsste. Auch Professor Niggli, ein Strafrechtler, geht davon aus, dass gegen diesen Major im Prinzip eine Strafuntersuchung eingeleitet werden müsste, und zwar, ich zitiere den Strafrechtsprofessor, "mit guten Chancen auf eine Verurteilung". Denn Verstösse gegen Artikel 276 des Strafgesetzbuches werden wie gesagt mit Gefängnisstrafe geahndet. Ich frage jetzt Sie, Herr Bundesrat Schmid, denn ich kenne mich ja in der Schweizer Armee nicht detailliert aus. Aber im zivilen Leben, das darf ich Ihnen sagen, würde man eine Führungsperson, die derart auftritt, sicher einmal zu einem scharfen Gespräch einladen. Ich frage Sie: Ist das gemacht worden? Ich frage Sie weiter - das geht nämlich aus der Antwort nicht hervor -: Ist mit den Leuten geredet worden, die dort mitunterzeichnet haben, insbesondere mit diesem Major? Ist auch ein entsprechendes Verfahren vorgesehen?

Ich glaube nicht, dass man sich, wie ich das aus der Antwort des Bundesrates herausinterpretiere, auf den Standpunkt stellen kann, dass das Ganze jetzt noch nicht problematisch sei. Alle haben ja noch eine Chance bis 2009, die Tat nicht zu begehen, zu der sie jetzt aufgerufen werden. Ich denke, es wäre seltsam, wenn man öffentlich zur Begehung eines Straftatbestandes aufruft, wenn aber dieser Straftatbestand erst nach einer Tat - also rückwirkend - erfüllt ist. Das wäre für mich eine sehr eigenwillige Interpretation des Gesetzes. Wie gesagt, ich bin da nicht Spezialistin; der Spezialist sind Sie. Aber Sie werden mir erklären, wie man mit solchen Führungskräften der Schweizer Armee umgeht, die effektiv wörtlich zu einer Befehlsverweigerung aufrufen.