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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-18

Wortprotokoll

Zu dieser Frage von Herrn Maissen: Wir haben in Artikel 69 der Spielbankenverordnung ja eine Ausnahmebewilligung vorgesehen, mit der man bestimmten B-Casinos unter bestimmten Voraussetzungen entgegenkommen kann; das wurde erwähnt. Es geht um Ausnahmen für Casinos, deren Standortregion wirtschaftlich stark von saisonalem Tourismus abhängig ist und die trotz wirtschaftlicher Unternehmensführung keine angemessene Rentabilität erzielen. Wie sich diese Änderung der Verordnung tatsächlich auswirken wird, wird sich zeigen. Wir werden diese Entwicklung aber in jedem Fall verfolgen und der Entwicklung der Spielbanken der Kategorie B gerade auch unter den Umständen, die hier aufgeführt sind, ein besonderes Augenmerk schenken. Wir werden auch schauen, ob die vorgesehenen Massnahmen geeignet sind, um das Ziel dann auch zu erreichen, das man sich hiermit gesetzt hat. Es wird immer wieder eine Überprüfung stattfinden.