Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-03-19
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-19
Wortprotokoll
Bevor der Kanton Aargau das Abflussmengenregime der Berner zu spüren bekommt, sind noch die Solothurner betroffen, deshalb erlaube ich mir, hierzu auch ein paar Bemerkungen anzubringen.
Das Aarehochwasser vom August 2007 hat im solothurnischen Niederamt, also in der Gegend zwischen Olten und Schönenwerd, viel Leid unter den Betroffenen und Schäden von insgesamt rund 50 Millionen Franken verursacht. Auch bei uns wurden Fragen nach den Ursachen laut, das ist ja klar. Sie bezogen sich aber nicht so explizit und ausschliesslich auf die Funktionstüchtigkeit der Regulierung des Bielersees. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass nach Überprüfung und Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes die Regulierung des Wehrs Nidau-Port korrekt, das heisst nach den gültigen Regulierungsvorgaben, vorgenommen wurde. Herr Reimann hat es angesprochen. Mir hat man gesagt, dass die einzig beim Wehr Nidau-Port mögliche Regulierung der Aarewassermenge auch bei einem sogenannten Nullabfluss aus dem Bielersee die Überschreitung der sogenannten "Murgenthaler Bedingung" nicht hätte verhindern können.
Die "Murgenthaler Bedingung" beschreibt ja Folgendes: Droht der Abfluss der Aare bei Murgenthal den Wert von 850 Kubikmeter pro Sekunde zu übersteigen, so ist eine angemessene Drosselung des Abflusses aus dem Bielersee vorzunehmen. Beim besagten Ereignis hätte dies auch nichts gebracht. Denn durch das unglückliche Zusammenwirken der Hochwasserspitzen bei Emme, Wigger und Dünnern mit dem reduzierten, aber immer noch hohen Aareabfluss aus dem Bielersee sowie der grossen Wassermenge aus den übrigen Zwischeneinzugsgebieten war die Aare zwischen Solothurn und der Mündung in den Rhein kurzfristig überlastet. Ich habe auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Hochwasser in der Aare unterhalb von Büren ohne die Juragewässerkorrektion noch viel gewaltiger, nämlich um 50 Prozent grösser, gewesen wäre. Gott sei Dank - und vor allem auch dank unserer Vorväter - gibt es die Juragewässerkorrektion, eine Verbundaufgabe vom Bund und von den Kantonen Waadt, Neuenburg, Freiburg, Bern und Solothurn.
Extremereignisse wie im vergangenen August haben viel Leid und Schaden herbeigeführt. Sie ermöglichen jedoch auch, daraus zu lernen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auch kurz - sehr kurz - darauf hingewiesen. Die technischen Systeme, seien es Prognosesysteme oder das Regulierungssystem beim Wehr von Nidau-Port, können überprüft, neu geeicht und allenfalls neu justiert werden.
Wie wir in der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation Reimann Maximilian erfahren haben und wie es von den Fachleuten aus meinem Kanton bestätig wurde, hat das Bafu als Aufsichtsbehörde rasch und unkompliziert gehandelt. Ich bin also von der Antwort des Bundesrates befriedigt, auch wenn sie inhaltlich - das muss man zugeben - etwas gar mager ausgefallen ist. Ich hoffe, dass man in Bezug auf die Prognosesysteme - dort sehe ich Handlungsbedarf -, auf die Regulierungssysteme, vielleicht auf neue Eichungssysteme beim Wehr Nidau-Port und neue Justierungen die Lehren aus dem vergangenen August zugunsten der betroffenen Bevölkerung zieht.