Reimann Maximilian · Ständerat · 2008-03-19
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19
Wortprotokoll
Damit Sie sich in die Lage der damals betroffenen Bevölkerung entlang dem unteren Aarelauf versetzen können, bitte ich Sie, sich an die ominösen Tage der zweiten Augustwoche letzten Jahres zurückzuerinnern. Da gab es sintflutartige Regenfälle im westlichen und südlichen Bernbiet. Zu heftigen Überschwemmungen kam es aber entlang der unteren Aare in den Kantonen Solothurn und Aargau, mindestens teilweise verursacht durch die unsachgerechte Regulierung des Wehrs am Bielersee; unsachgerecht deshalb, weil die Wassermenge wesentlich grösser war, als sie gemäss der interkantonalen sogenannten "Murgenthaler Bedingung" hätte sein dürfen. Im Aargau hat man stets Vertrauen in die Einhaltung dieser Durchflussbedingung gehabt. Wäre sie eingehalten worden, hätte es danach, bis zur Mündung in den Rhein bei Koblenz, niemals derart grosse Schäden gegeben. Mindestens das steht ohne Zweifel fest.
Nun ging es mir darum, dass solche Ereignisse künftig möglichst vermieden werden könnten. Da sich aber die Interessen des Kantons Bern einerseits und der Kantone Aargau und Solothurn andererseits aus verständlichen Gründen in die Quere kommen, glaube ich, dass wir es hier mit einem Fall von Bundeshilfe gemäss Artikel 44 unserer Verfassung zu tun haben, sodass der Bund unterstützend eingreifen sollte. Dem verschliesst sich der Bund denn auch nicht; er hilft via Bundesamt für Umwelt. Aber er ist im konkreten Fall noch nicht vom Fleck gekommen. Gemäss meinem Wissensstand liegt heute, also sieben Monate nach der Hochwasserkatastrophe, noch nicht einmal eine zuverlässige Ereignisanalyse vor.
Offenbar vertritt der Kanton Bern nach wie vor die Meinung, dass die Bedienung des Wehrs am Bielersee in der fraglichen Zeit strikte nach Reglement erfolgt sei. Im Aargau ist man - wie ich mich noch dieser Tage an zuständiger Stelle nochmals erkundigt habe - aber nach wie vor der Meinung, dem sei nicht so. Entsprechend setzt man im Aargau auch auf eine generelle Verbesserung des gültigen Regulierungsreglementes über die drei Jurarandseen, also den Bieler-, den Neuenburger- und den Murtensee, wenn möglich [PAGE 195] natürlich auch da unter Federführung Ihres Departementes, Herr Bundesrat.
Wir haben es hier nun einmal mit Ereignissen zu tun, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jederzeit wiederholen können; beispielsweise bereits im Zuge der nächsten Schneeschmelze. Sie haben sicher Verständnis dafür, Herr Bundesrat, wenn ich als Standesvertreter des hier am meisten betroffenen Kantons, des Kantons Aargau, dahin wirken möchte, vom Bund möglichst die Zusicherung zu erhalten, dass er alles in seinen Kräften Stehende unternimmt, damit das Schadenpotenzial bei analogen künftigen Hochwasserkatastrophen minimiert wird.
Deshalb erlaube ich mir, abschliessend mit den drei folgenden Fragen nachzustossen:
1. Liegt die Ereignisanalyse inzwischen vor? Falls nicht, wo liegen die Schwierigkeiten?
2. Hat das Bundesamt für Umwelt zumindest Sofortmassnahmen zur Bedienung des Wehrs Nidau-Port erlassen, unter besonderer Berücksichtigung der Ereignisse vom 8. und 9. August letzten Jahres?
3. Was hält man im Bundesrat bzw. in Ihrem Departement von einer generellen Überarbeitung des Regulierungsreglementes betreffend die drei Jurarandseen?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die drei Zusatzfragen heute beantworten könnten.