Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-03-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-19
Wortprotokoll
Zunächst eine Bemerkung: Heute ist die Haftung so geregelt, dass es eine scharfe Kausalhaftung gibt. Das heisst, der Eigentümer eines Flugzeugs haftet mit seinem ganzen Vermögen für einen Unfall. Nun zeigt gerade der Fall Basel, dass das auch nicht immer befriedigend ist. Vielfach ist der Eigentümer die Swiss oder eine andere, riesige Fluggesellschaft mit einem gewaltigen Aktienkapital. Wenn das ein Hobbypilot ist, dann haftet er mit seinem Vermögen. Das kann tatsächlich unter Umständen nicht genügen.
Deswegen gibt es eine zweite Verpflichtung: ein Versicherungsobligatorium. Dieses Versicherungsobligatorium wird nach internationalen Grundsätzen nach dem Gewicht des Flugzeugs festgelegt. Das ist an und für sich vernünftig. Ein leichtes Flugzeug macht potenziell weniger Schäden als ein grosses und schweres Flugzeug. Wenn ein Segelflugzeug runterfliegt - ich meine unglücklicherweise, nicht landend -, ist das etwas anderes, als wenn es ein Airbus ist.
Bei diesem Flugzeug betrug die Obergrenze rund 5 Millionen Franken. Da muss ich Frau Fetz sagen: Sie haben völlig Recht, der Unfall in Basel hätte sehr viel gravierender ausgehen können - das ist wahr -, und der Schaden hätte die 5 Millionen Franken weit übersteigen können. Sie sagten, da stimme etwas nicht; sie sagten auch, man solle doch jetzt aus diesem Fall lernen. Wenn ich das alles so ansehe, muss ich sagen: Ja, ich glaube, aus diesem Fall muss man lernen. Es ist tatsächlich notwendig, das zu überprüfen. Wir haben auch gesagt: Zumindest international möchten wir es überprüfen. Ich finde aber auch, wir müssten es in der Schweiz überprüfen. Man kann ja auch mal gescheiter werden.
Sie haben jetzt gesprochen. Nachdem ich Sie gehört habe, muss ich sagen: Doch, das leuchtet mir ein. Draussen im Gang hat mir noch jemand zugeraunt, Sie hätten heute Geburtstag. Von daher bin ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.