Hess Hans · Ständerat · 2008-04-28
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-04-28
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen hier eine Entscheidhilfe geben. Die Kommission hat diesen Antrag mit 6 zu 1 Stimmen abgelehnt. Nach Auffassung der Mehrheit kann die Konvention nicht unterzeichnet werden, solange sie nicht ratifiziert werden kann. Ausserrechtliche Regelungen im Bereich der Sozialversicherung für EU- und Efta-Staatsangehörige, konkret zum Export von Kinderzulagen, sind nicht mit der Konvention vereinbar. Die Kommissionsmehrheit lehnt es deshalb ab, die Regelungen im Schweizer Recht anzupassen.
Die Kommissionsmehrheit folgt bei Ziffer 66ter der Begründung des Bundesrates, wonach in der Schweiz der Rechtsschutz durch die EMRK gewährt ist. Das Fakultativprotokoll der Uno würde eine Doppelspurigkeit darstellen. Es ist vor allem für Staaten gedacht, die die EMRK nicht unterzeichnet haben; das ist die Begründung zu Ziffer 66ter.