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Maissen Theo · Ständerat · 2008-04-28

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-04-28

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt hier die "Vereinfachung des Systems der Mehrwertsteuer" vor. Ich beantrage Ihnen, dass wir bei dieser Fassung bleiben und nicht die Ergänzung "Einführung eines Einheitssatzes" vornehmen.

Die Überlegungen sind folgende: Wenn Sie in der Botschaft auf Seite 788 lesen, wie der Bundesrat seinen Vorschlag in Ziffer 19 begründet, sehen Sie, dass die Situation, wie wir sie heute haben und wie sie in der Botschaft festgestellt wird, administrativ als zu aufwendig und zu risikoreich kritisiert wird. Es brauche eine Reform dieses Systems, um eine grösstmögliche Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu gewährleisten, die Transparenz zu erhöhen sowie eine verstärkte Kundenorientierung der Verwaltung einzuführen. Es gehe auch darum, heisst es hier weiter, dass der Umgang mit der Verwaltung unkompliziert und speditiv vonstatten gehe und Verzerrungen zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten und der Volkswirtschaft insgesamt abgebaut werden können. In diesem Text heisst es dann noch ganz deutlich, auf welchem Niveau diese Reform stattfinden soll. Es heisst nämlich: "Daher soll das Gesetz total revidiert werden." Es heisst aber nirgends, dass in dieser Phase die Verfassung revidiert werden soll, sondern nur das Gesetz.

Die Mehrwertsteuersätze sind aber in der Bundesverfassung geregelt, nämlich in Artikel 130. Das heisst also, der Bundesrat will eine Reform angehen und das Gesetz ändern, aber nicht die Verfassung. Ich finde es deshalb zu diesem Zeitpunkt verfrüht, wenn wir uns bereits auf eine Verfassungsänderung betreffend Mehrwertsteuersätze festlegen. Dazu braucht es nach meinem Dafürhalten gründliche Abklärungen und politische Überlegungen, welches die Konsequenzen für die verschiedenen Steuerpflichtigen sind. Das alles wissen wir jetzt nicht. Wir wissen nicht, was auf uns zukommt, was es für die verschiedenen Segmente der Steuerpflichtigen heisst, wenn wir nun einfach postulieren: Einheitssatz einführen, Punktum. Das ist auch das, was der Bundesrat ausdrücklich nicht will, sonst hätte er nämlich hier in seiner Legislaturplanung eine Verfassungsänderung vorschlagen müssen.

Nun bekenne ich mich natürlich dazu, dass ich mindestens im Moment ein Gegner eines Einheitssatzes bin. Daher möchte ich nicht, dass man hier im Voraus einen Entscheid trifft, der mangels einer seriösen Beurteilung so nicht gemacht werden darf. Ich begründe Ihnen in drei Punkten, weshalb ich finde, dass wir jetzt nicht mit einem Schnellschuss einen Einheitssatz festlegen sollten:

1. Die Mehrwertsteuer - das ist mit dieser Struktur der indirekten Steuer nun einfach so - ist eine unsoziale Steuer, und sie widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das heisst, bei Personen mit tiefen Einkommen, die für ihren Lebensunterhalt entsprechend Konsumgüter brauchen, fällt die Mehrwertsteuer stärker ins Gewicht als bei besser Begüterten. Deshalb hat das heutige Mehrwertsteuersystem die Regel, dass für die Güter des täglichen Bedarfs ein reduzierter Satz gilt. Mit einem Einheitssatz gehen wir in die Richtung, dass wir die soziale Komponente ausschalten und nicht berücksichtigen, dass die Güter des täglichen Bedarfs etwas sind, das alle brauchen, und dass bei den tieferen Einkommen die Mehrwertsteuer entsprechend stärker ins Gewicht fällt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade im Bereich des Gesundheitswesens - bei den Medikamenten und anderen Leistungen - die Summe, um welche die Steuerpflichtigen über das Gesundheitswesen stärker belastet würden, in die Milliarden gehen wird, wenn wir nicht einen tieferen Satz anwenden. Ich möchte einfach wissen, wo kompensiert wird, bevor ich hier in der Legislaturplanung einem Einheitssatz zustimme. Das kann man nicht ohne Kompensationen für jene Schichten einführen, die mit tieferen Einkommen auskommen müssen.

2. Zum Tourismus: Wir haben in der Bundesverfassung festgelegt, dass man bei der Beherbergungsabgabe einen tieferen Satz festlegen kann. Das wurde bis jetzt auch gemacht. Wenn man diese Beherbergungsabgabe mit einem höheren Satz, also in der heutigen Grössenordnung, oder auch mit einem etwas tieferen Einheitssteuersatz besteuern würde, wäre das eine Mehrbelastung der Branchen, die im Bereich [PAGE 253] der Beherbergung tätig sind, von 100 bis 150 Millionen Franken pro Jahr. Man muss sehen, dass wir damit eine Konkurrenzverzerrung gegenüber den ausländischen Konkurrenten im Bereich des Tourismus vornehmen. Es ist auch festzuhalten, dass der Tourismus zu mindestens 50 Prozent eine Exportbranche ist und andere Exportbranchen, die ihre Produkte direkt ins Ausland bringen können, bei der Mehrwertsteuer entsprechend entlastet werden.

3. Der dritte Punkt, warum ich hier nicht möchte, dass man den Einheitssatz per Schnellschuss festlegt, ist die Entwicklung des Mehrwertsteuersatzes. Wenn wir die umliegenden Länder der EU ansehen, sehen wir, dass sie alle bedeutend höhere Mehrwertsteuersätze haben. Es ist so, ganz gleich, ob man das sehen und begrüssen will oder nicht: Wenn der Staat Mehreinnahmen braucht - und das haben wir bei der Finanzierung der Neat gesehen, wir sehen es jetzt bei der Finanzierung der IV -, dann ist die Mehrwertsteuer jene Steuer, mit der der Bund die Mehreinnahmen holen kann. Das heisst doch, dass mittel- und längerfristig immer wieder die Diskussion geführt werden wird, ob dieser Satz nicht in die Höhe entwickelt werden solle. Wenn die mit einem Einheitssatz ausgestattete Mehrwertsteuer erhöht wird, werden die Auswirkungen im Bereich der Güter des täglichen Bedarfs immer gravierender, insbesondere für die sozial schwächeren Schichten.

Aus diesen drei Gründen denke ich, dass wir - ohne die Details zu kennen, ohne zu wissen, welche Vor- und Nachteile dies hat, ohne zu wissen, wie auch die schwächeren Einkommensschichten allenfalls entlastet werden können und wie wir mit der Situation im Tourismus in Konkurrenz zum Ausland umgehen - jetzt das Ziel eines Einheitssatzes nicht festschreiben sollten. Ich plädiere dafür, dass wir nach dem Konzept des Bundesrates vorgehen. Der Bundesrat geht nämlich in zwei Phasen vor: Er bringt einmal eine Reform des Mehrwertsteuergesetzes, ohne die Frage der Sätze zu tangieren. In einer zweiten Phase geht es dann um eine Verfassungsänderung. Dann wird über die Frage des Einheitssatzes diskutiert werden können, und dort können dann die Argumente begründeter und vertiefter vorgebracht werden, als wir das jetzt tun können, denn es wird darüber abgestimmt werden.

Ich ersuche Sie im Sinne einer konsequenten und seriösen Politik, jetzt nicht in Vorwegnahme eines derart wichtigen Entscheides der Mehrheit zuzustimmen. Stimmen Sie vielmehr der Minderheit und dem Bundesrat zu.