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Bugnon André · Nationalrat · 2008-05-26

Bugnon André · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-26

Wortprotokoll

Aeschlimann Arthur, Präsident des Bundesgerichtes: Die beiden Kommissionssprecherinnen haben Ihnen beantragt, den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes und die beiden Geschäftsberichte der erstinstanzlichen Gerichte zu genehmigen. Ich danke Frau Eichenberger und Madame Glauser für die sehr objektive Berichterstattung. Im Wesentlichen pflichte ich ihren Ausführungen bei.

Ich gestatte mir kurz die folgenden Ergänzungen: Das Bundesgerichtsgesetz ist seit 17 Monaten in Kraft. Insgesamt kann leider nicht gesagt werden, das neue Gesetz habe die Geschäftslast des Bundesgerichtes gemindert. Die Beschwerdeeingänge sind einzig am Standort Luzern zurückgegangen. Fürs Erste muss also festgestellt werden, dass das Bundesgerichtsgesetz sein Hauptziel, nämlich eine namhafte Entlastung des Bundesgerichtes, bisher nicht erreicht hat; die beiden Damen haben darauf hingewiesen. Gut gelungen ist die gesetzlich verordnete Fusion des ehemaligen Eidgenössischen Versicherungsgerichtes mit dem Bundesgericht. Die Fusion ist vollzogen, sie wird gelebt. Sie ist eigentlich gar kein Thema mehr, und sie wird es umso weniger sein, als der Ressourcenausgleich zwischen Lausanne und Luzern kurz- oder mittelfristig abgeschlossen sein wird; davon gehe ich aus.

Die Aufsicht des Bundesgerichtes gegenüber den beiden erstinstanzlichen Gerichten ist dank der konsensualen Einführung eines Aufsichtskonzepts, verbunden mit einem System zu periodischen Reportings, einigermassen in Gang gekommen. Die administrative Aufsicht, wie sie uns das Gesetz aufträgt, funktioniert nur, wenn die Informationen rechtzeitig und umfassend fliessen; daran hapert es zum Teil noch. Es scheint, als hätten die am Aufsichtsdreieck beteiligten Behörden ihre Rolle in diesem Spiel noch nicht ganz gefunden. Ich gelange mit einem Appell an Ihre Kommissionen und an die Kommissionssekretariate, nicht sogleich Hand zu bieten und den erstinstanzlichen Gerichten sogleich ihr Ohr zu leihen, wenn diese mit ihren Anliegen vorab zu ihnen kommen, sodass sich später die administrative Aufsichtsbehörde vor vollendete Tatsachen gestellt sieht.

Im Bereich der Informatik hat sich eine vorläufige Klärung ergeben: Durch ein umfangreiches Gutachten ist bestätigt worden, dass die Informatik des Bundesgerichtes zweckmässig, wirtschaftlich und technologisch zukunftsgerichtet ist. Bestärkt durch dieses Gutachten haben wir beschlossen, an unserer Informatik festzuhalten. Gleichzeitig haben wir den beiden erstinstanzlichen Gerichten ein Angebot für die Ausgestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit unterbreitet. Wir in Lausanne erachten ein Zusammengehen nach wie vor als sinnvoll; dies umso mehr, als ein von einer parlamentarischen Arbeitsgruppe in Auftrag gegebenes Gutachten gezeigt hat, dass durch ein Zusammengehen ein jährlicher Synergiegewinn von 1,8 Millionen Franken erzielt werden könnte. In der Zwischenzeit haben die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen entschieden, dass die Frage der gemeinsamen Informatik faktisch und rechtlich im Belieben der drei einzelnen Gerichte steht. Wir sind gespannt, [PAGE 522] wie das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Freiheit umgehen wird.

Wir haben die Geschäftsberichte des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes geprüft und mit den beiden Instanzen besprochen. Beim Bundesstrafgericht, das sich in einer Konsolidierungsphase befindet, bestehen zwei Hauptprobleme: Zum Ersten zeigt sich zusehends, dass das institutionelle Verhältnis zwischen den Strafuntersuchungsbehörden, also zwischen den eidgenössischen Untersuchungsrichtern und der Bundesanwaltschaft auf der einen und dem erstinstanzlichen Bundesstrafgericht auf der anderen Seite, Verbesserungsbedarf aufweist. Verbesserungen können die neue Strafprozessordnung und wohl auch das Strafbehördenorganisationsgesetz bringen. Zum Zweiten wirken sich die räumlichen Verhältnisse in Bellinzona zuweilen negativ auf den Gerichtsbetrieb aus. Auch hier ist Besserung in Sicht - leider aber erst für das Jahr 2012, also erst etwa acht Jahre nachdem das Gericht den Betrieb aufgenommen hat.

Das Bundesverwaltungsgericht ist noch im Aufbau. Es kämpft mit einem grossen Pendenzenberg, namentlich im Asylbereich. Nach Auffassung des Bundesgerichtes sollten zum Abbau dieser Vielzahl zum Teil alter Beschwerdefälle zunächst alle organisatorischen Massnahmen getroffen werden, die möglich sind, und sollte erst in zweiter Linie eine Personalaufstockung ins Auge gefasst werden. Diese Problematik wird Thema unserer nächsten Aufsichtssitzung sein. In den meisten anderen Bereichen erfüllt das Bundesverwaltungsgericht seine vom Rechtsmittelsystem her nötige Filterfunktion gut. Die Erfolgsquote von Rechtsmitteln gegen seine Entscheide ist gering.

Zusammenfassend darf ich festhalten: Auch wenn sie zuweilen in der Kritik steht, funktioniert die eidgenössische Justiz gut. Ich danke Ihnen für Ihr Wohlwollen gegenüber der Justiz.

[VS]

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

[VS]

Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2007

Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2007

[VS]

Detailberatung - Discussion par article

[VS]

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf GPK-NR/SR

[VS]

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet CdG-CN/CE

[VS]

Angenommen - Adopté