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Girod Bastien · Nationalrat · 2008-05-27

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Hier geht es nochmals um das Verursacherprinzip, doch dieses Mal geht es nicht um die Unternehmen, sondern um die Kantone. Das Kernenergiehaftpflichtgesetz sieht vor, dass der Bund - und damit die Steuerzahler - für den Schaden aufkommt, der den versicherten Betrag und die Haftung durch die Inhaber übersteigt. Gemäss den bisherigen Abstimmungen würde das bei den AKW Leibstadt und Gösgen bereits bei einer Schadenhöhe von 2,5 Milliarden Franken der Fall sein.

Gemäss Verursacherprinzip sollten Kantone, welche durch ihre Beteiligung an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft indirekt Inhaber von Kernanlagen sind, in höherem Mass für die Deckung der Schäden aufkommen. Wenn sich ein Kanton für AKW entscheidet und diese unterstützt, soll er wenigstens auch bei einem AKW-Unfall zur Verantwortung gezogen werden können. Umgekehrt wäre es nicht richtig, wenn Kantone bzw. deren Steuerzahler, welche bewusst - auch wegen des Risikos - auf AKW-freien Strom setzen, für die Kosten eines AKW-Unfalls aufkommen müssten.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.