Killer Hans · Nationalrat · 2008-05-27
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-27
Wortprotokoll
Betreiber von Kernanlagen sind gesetzlich verpflichtet, für Risiken bezüglich potenzieller Schäden zu haften. Für diese Haftung gibt es internationale Übereinkommen. In diesen Abkommen werden Mindesthaftungsbeträge festgelegt. Diese Abkommen sehen drei Tranchen vor: erstens aus Mitteln des Inhabers der Anlage respektive dessen Versicherung, zweitens aus Mitteln des Staates, in welchem die Anlage steht, drittens aus Mitteln aller Vertragsstaaten. Mit dem vorliegenden Entwurf entspricht die Haftpflichtdeckung im Wesentlichen den internationalen Übereinkommen.
Es war leider in der UREK nicht zu verhindern, dass im Rahmen dieses Geschäftes nicht nur die Frage der Haftung für bestehende Kernanlagen - um diese ging es ja - diskutiert wurde, sondern auch die Frage "Kernenergie - ja oder nein?" von linken und grünen Kreisen immer wieder eingebracht wurde. Aber Aufgabe und Ziel dieser Vorlage ist es, die Haftungsgrenzen unserer Kernkraftwerke zu regeln. Dabei sollen international die gleichen Standards angewendet werden. Diese Standards sind in internationalen Verträgen definiert, so einerseits im Übereinkommen vom Februar 2004, dem Pariser Übereinkommen, und anderseits im Brüsseler Zusatzübereinkommen. Die Schweiz als OECD-Mitglied hat diese beiden Verträge unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Dies ist nachzuholen. Mit der entsprechenden Gesetzesrevision sollen die Haftpflichtgrenzen und die Zuständigkeiten der internationalen Übereinkommen direkt in das schweizerische Recht übernommen werden.
Das ist nach Ansicht der SVP der richtige Weg, wir werden klar für Eintreten votieren. Die SVP-Fraktion lehnt also den Minderheitsantrag auf eine Rückweisung ab. Wenn wir die Deckungssumme, wie es die Minderheit fordert, auf die Fantasiesumme von 500 Milliarden Franken - das sind 500 000 Millionen Franken - erhöhen, verunmöglichen wir damit faktisch einen Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen zu wirtschaftlich konkurrenzfähigen Konditionen und schaden damit unserer Wirtschaft. Nachdem wir in unserem Land neue Gaskraftwerke im Hinblick auf die CO2-Problematik aus verständlichen Gründen faktisch verunmöglichen, müssen wir mit unseren bestehenden Kernkraftwerken vorsichtig umgehen. Ausserdem stellen wir mit der Initiative "Lebendiges Wasser" auch den bestehenden hydraulischen Kraftwerken zusätzliche Hindernisse wirtschaftlicher Art in den Weg.
Die Fraktion der SVP ist klar der Meinung, dass eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung für unser Land von zentraler Wichtigkeit ist. Wenn wir nun durch eine Erhöhung der Haftungssumme auf diese fantastischen 500 Milliarden Franken ohne Zwang die Kosten für 40 Prozent des Stroms für unser Land unsinnig verteuern, fügen wir damit unserer Wirtschaft, unseren KMU, erheblichen Schaden zu. Unser Stromproduktionsstandort würde geschwächt und im Markt schlechtergestellt. Durch die hier vorliegende Gesetzesrevision besteht hingegen die Chance, den Schweizer Kernkraftwerken gleich lange Spiesse wie den ausländischen zu verschaffen. Die minimale Grenze der Haftungssumme von 1200 Millionen Euro gilt gemäss dem Pariser und dem Brüsseler Abkommen für alle KKW-Betreiber. Damit werden die bestehenden massiven Unterschiede zwischen den Versicherungssummen eliminiert. Eine Schweizer Einzellösung findet keine Begründung; sie würde nur die ausländische Konkurrenz bevorteilen. Eine Limite über den genannten Beträgen ist nicht notwendig, sie schadet nur unserem Land selber. Es ist aus heutiger versicherungstechnischer Sicht auch nicht möglich, dass Privatversicherer wesentlich mehr als 1 Milliarde Franken Deckungskapital zur Verfügung stellen können. Eine höhere Summe müsste dann wohl durch den Bund beigebracht werden, was aus finanzpolitischen Gründen abzulehnen ist. Die Erhöhung der Haftpflichtdeckungssumme würde aber auch zu höheren Kosten für die Produzenten des Stroms führen. Diese Mehrkosten müssten zweifellos auf die Konsumenten abgewälzt werden. Leidtragend wären also wir alle und unsere Wirtschaft.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 500 Milliarden Franken forderte ja auch die parlamentarische Initiative Bäumle 05.420, welche vom Nationalrat vor ziemlich genau einem Jahr deutlich abgelehnt wurde. Es gibt seither keine neuen Argumente, welche zu einem anderen Entscheid führen würden. Es ist auch überhaupt nicht erkennbar, warum gerade die Kernenergiegegner einen Nichteintretensantrag stellen. Die vorliegende Gesetzesrevision schafft doch in wirklich guter Art eine klare Verbesserung der rechtlichen Situation von Geschädigten eines Nuklearschadens, indem sie nicht mehr den komplizierten und aufwendigen ordentlichen zivilen Rechtsweg beschreiten müssten. Durch die Ratifizierung der internationalen Übereinkommen - und die vorliegende Gesetzesrevision bietet hiezu die klare Basis - besteht künftig für die Schweizer Bevölkerung ein einfacherer und besserer Schutz. Ein Nichteintreten gefährdet diese Vorteile sträflich.
Es ist im Übrigen schon erstaunlich, dass gerade die Kernenergiegegner den Nichteintretensantrag stellen. Dabei schafft die vorliegende Gesetzesrevision eigentlich die Voraussetzungen für die Ratifizierung der internationalen Atomhaftungsübereinkommen durch die Schweiz.
Ich bitte Sie daher, Eintreten zu beschliessen und den Nichteintretensantrag abzulehnen.