Teuscher Franziska · Nationalrat · 2008-05-27
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-05-27
Wortprotokoll
In einem Punkt bin ich mit meinem Vorredner einig: Es ist eine politische Frage, in welcher Höhe wir die Schadensumme bei einem Atomkraftwerkunfall festlegen. Die Grünen sind für eine realistische Schadensumme.
In den letzten Jahren haben wir viele internationale Abkommen auf dem Gebiet der Kernenergiehaftpflicht unterzeichnet. All diese Abkommen hatten eines gemeinsam: Es [PAGE 538] waren Instrumente zur Förderung der Atomenergie. Man hat die Versicherungsdeckung für die atomaren Risiken so begrenzt, dass die AKW-Betreiber bei Grossschäden faktisch keinen Schadenersatz leisten müssten. Mit der heutigen Vorlage soll es im gleichen Stil weitergehen. Die Regelung, die uns der Bundesrat heute vorschlägt, ist eine Schönwetterkonstruktion: Der Deckungsbeitrag bei einem Unfall wird neu auf 1,8 Milliarden Franken festgelegt. Der Gesetzentwurf beschränkt sich somit auf jene Deckungssumme, die in den internationalen Übereinkommen gefordert wird.
Die Grünen unterstützen eine Regelung im Bereich der Kernenergiehaftung, aber wenn wir schon regeln, dann muss die Deckungssumme wenigstens dem Risiko entsprechen. Der Entwurf des Bundesrates ist völlig ungenügend. Wir Grünen verlangen mit unseren Anträgen zu Artikel 8 eine saubere, realistische Analyse des Schadenumfangs und der Schadensumme im Falle eines schweren Atomunfalls. Die letzten Schätzungen des Bundes datieren aus den Neunzigerjahren. Der Bundesrat kann uns doch nicht pausenlos die Ohren vollhämmern, die Schweiz sei nicht gegen Terrorangriffe gefeit und unser Sicherheitsapparat sei daher ständig weiter auszubauen, und dann ausgerechnet beim grössten Risiko, das die Schweiz hat, bei unseren Atomkraftwerken, ein schon fast naives Sicherheitsvertrauen zur Schau stellen. Ein Unfall mit einer Freisetzung starker Radioaktivität würde, wie das Bundesamt für Zivilschutz 1995 ermittelt hat, Schäden im Umfang von 4200 Milliarden Franken verursachen. Mit der nun vorgeschlagenen Deckungssumme von 1,8 Milliarden Franken sind wir noch immer Lichtjahre von einer risikogerechten Haftpflichtdeckung entfernt.
Kein Atomkraftwerk ist wirklich gegen Unfälle oder Sabotageakte gefeit. Wer das Gegenteil behauptet, redet mit gespaltener Zunge. Was in der Schweiz nach einem Störfall passieren könnte, das können Sie in der Risikobeurteilung Katarisk des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2005 nachlesen. Dort wird es plastisch beschrieben. Ich zitiere aus dieser Studie: "Nach dem Durchzug der Aktivitätswolke (nach ca. zwei Tagen) bleibt in nahegelegenen Regionen (Umkreis von ca. 100 Kilometern) eine Bodenkontamination zurück, welche die land-, fisch- und forstwirtschaftliche Nutzung über Jahrzehnte verhindert. Auch Grundwasser, Seen und Flüsse in den kontaminierten Gebieten sind verstrahlt. Einzelne Gebiete sind so stark verstrahlt, dass die Bevölkerung langfristig evakuiert werden muss." Es heisst weiter, dass die Spitäler überrannt würden und die Wirtschaft stark beeinträchtigt würde. Und weiter: "Es können sich grosse Versorgungsengpässe einstellen." Das gemäss der Risikobeurteilung des Bundes.
Die Vorlage über die Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie dient einzig und allein dem Schutz der Atomindustrie. Sie wird davon befreit, für ihr volles Risiko auch eine volle Versicherungsdeckung beizusteuern. Angesichts der skandalös kleinen Deckungssumme von 1,8 Milliarden Franken kommt es einer Verhöhnung der möglichen Opfer und einer Lüge gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gleich, wenn der Bundesrat Folgendes behauptet - ich zitiere aus einer Medienmitteilung des UVEK -: "Das wesentliche Ziel der Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung ist der Schutz der Geschädigten." Ziel sei es, den Opferschutz im Bereich der Deckungssumme zu verbessern. Mit der Erhöhung des Deckungsbeitrages könne ein Schritt zur Kostenwahrheit gemacht werden.
Diese Vorlage gehört in den Augen der Grünen nachgebessert, und es muss eine realistische Schadensumme enthalten sein. Daher wollen wir Grünen diese Vorlage an den Bundesrat zurückschicken.