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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2008-05-27

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Die Motion der UREK-SR verlangt, dass Verbrauchsvorschriften für elektrische Geräte erlassen werden, weil bei Büro- und Haushaltgeräten, bei Leuchten und Lampen, bei elektrischen Normmotoren und auch bei vielen serienmässig hergestellten haustechnischen Anlagen nach wie vor ein erhebliches Energieeffizienzpotenzial besteht. Dieses Effizienzpotenzial kann einfach erschlossen werden, indem Verbrauchsnormen, Verbrauchsvorschriften eingeführt werden, welche natürlich dem Stand der Technik zu entsprechen haben. Der Ständerat hat diese Motion bereits einstimmig angenommen. Die Motion stösst in die gleiche Richtung wie diejenige [PAGE 554] der UREK unseres Rates, welche vorhin angenommen worden ist.

Die Energieeffizienzpotenziale bei haustechnischen Anlagen und Geräten können und sollen konsequent erschlossen werden. Bereits heute kann der Bundesrat Vorschriften für die Energieverbrauchsangaben von solchen Geräten und für die damit zusammenhängenden energietechnischen Prüfverfahren erlassen. In einer logischen, auch vom Bundesrat angestrebten Energieeffizienzpolitik ist es zielführend, dass für gewisse Geräte nun auch minimale Verbrauchsvorschriften erlassen werden. Am besten lässt sich das am allseits bekannten Problem des Stand-by-Modus erklären. Bisher konnte zwar festgelegt werden, wie die Stand-by-Verluste zu ermitteln wären, und es konnte auch eine Vorschrift erlassen werden, gemäss der diese Stand-by-Verluste bei den Energieverbrauchsangaben auszuweisen wären. Der dritten Säule der Energieeffizienzpolitik entspricht eine Minimalvorschrift betreffend den Stand-by-Verbrauch und auch den betrieblichen Energieverbrauch. Der Bundesrat hat mit seinen Aktionsplänen zur Energieeffizienz deutlich gemacht, dass er auch auf dieses dritte Standbein, die minimalen Verbrauchsvorschriften, setzen will.

Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen kann der Bundesrat Verbrauchsvorschriften erst einführen, wenn aufgrund einer freiwilligen Zielvereinbarung eine Energieverbrauchssenkung angestrebt wird, aber nicht erreicht wurde. Dieses Verfahren ist etwas umständlich, und es ist im Sinne einer zielstrebigen Effizienzpolitik nicht zielführend. Mit der Motion beauftragen Sie den Bundesrat, seine Kompetenzen in den verschiedensten Segmenten mit der Einführung von Minimalvorschriften auszuschöpfen. Natürlich sind solche minimalen Verbrauchsvorschriften auch periodisch dem Stand der Technik anzupassen.

Eine Kommissionsminderheit will, wie es vorher ausgeführt wurde, dieses Standbein der Energieeffizienzpolitik, die minimalen Verbrauchsnormen, nicht fördern und auch nicht fordern und wehrt sich gegen nicht mit der EU abgestimmte Verbrauchsvorschriften. Sie haben die Ausführungen gehört. Sie lehnt diese Motion daher ab. Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie unterstützt demgegenüber wie der Ständerat die vorliegende Motion.

Eine deutliche Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen die Annahme der Motion zur Einführung von minimalen Verbrauchsvorschriften für die angesprochenen Geräte und Anlagen.