Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-05-28
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Wer hätte nach der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum EWR gedacht, dass die Personenfreizügigkeit einst eine so umfassende Zustimmung geniessen würde, wie dies heute in unserer Debatte zum Ausdruck kommt? Und dies, nachdem die Personenfreizügigkeit damals gerade als Hauptgrund für die Ablehnung des EWR angeführt wurde. Parlamentarierinnen und Parlamentarier von links bis rechts stimmen heute der wichtigen europäischen Grundfreiheit des freien Personenverkehrs zu, wobei festzuhalten ist, dass dieses Anliegen weder von links noch von rechts kommt, sondern schlicht und einfach liberal ist.
Der breite Konsens betreffend Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit kommt nicht von ungefähr. Die Öffnung der Schweiz gegenüber Europa mit den bilateralen Verträgen hat uns mehr Wohlstand, mehr Wirtschaftswachstum, mehr Chancen für unsere Bürgerinnen und Bürger gebracht. Ein zentraler Bestandteil davon ist die Personenfreizügigkeit, die es nicht nur unseren Unternehmen erlaubt, qualifizierte Berufsleute aus den Mitgliedstaaten der EU zu rekrutieren, sondern es auch den Schweizerinnen und Schweizern ermöglicht, innerhalb der EU ohne Hürden und Formalitäten zu arbeiten.
Schauen wir die Fakten an, und seien wir ehrlich! Die Personenfreizügigkeit ist für die Schweiz eine Erfolgsgeschichte, für unser Land, für unsere Wirtschaft, aber auch für unsere Staatsangehörigen im Ausland. Deshalb gilt es, sie weiterzuführen. Doch wir können die Personenfreizügigkeit nur mit der ganzen EU weiterführen, die inzwischen mit Rumänien und Bulgarien auf 27 Staaten angewachsen ist. Es gibt keine Personenfreizügigkeit mit nur einem Teil der EU, sondern nur mit der EU-27 oder gar nicht. Das Prinzip der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung gehört zu den Grundpfeilern sowohl der EU als auch der Schweiz. Niemals würden wir akzeptieren, wenn die EU einen bilateralen Vertrag nur mit der Innerschweiz, der Région lémanique oder dem Tessin abschliessen würde. Weder die Schweiz noch die EU tolerieren eine interne Diskriminierung. Deshalb liegt es auf der Hand, dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien eine Grundvoraussetzung für die generelle Weiterführung ist.
Es spielt eine untergeordnete Rolle, und es ist eine abstimmungstaktische Formalität, ob die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einem oder in zwei Bundesbeschlüssen verabschiedet werden. Wichtig ist, dass wir uns bewusst sind, dass es bei jeglichen Referendumsabstimmungen um die Grundfrage geht, ob wir die Personenfreizügigkeit mit der EU wollen oder nicht. Entscheiden wir uns dafür, schaffen wir Rechtssicherheit für europäische Arbeitskräfte in der Schweiz und für Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Ausland. Wir geben auch unsere klare Zustimmung für die Weiterführung der Abkommen in den Bereichen Forschung, Abbau technischer Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft - auch hier sei wieder einmal auf den Erfolg des Käseexports aus der Schweiz erinnert -, Landverkehr und Luftverkehr.
Entscheiden wir uns dagegen für ein Nein, werden wir wie im "Leiterli-Spiel" auf Feld 1 zurückgesetzt, nämlich auf die Position der Isolation wie nach dem EWR-Nein. Da müssen sich die permanenten Neinsager die Frage gefallen lassen: Wollen Sie wirklich noch einmal ein Jahrzehnt der Rezession mit Verzicht, Verschuldung und Arbeitslosigkeit erleben? Nur käme jetzt noch der Umstand dazu, dass die EU nicht mehr nur aus 12, sondern mittlerweile aus 27 Mitgliedstaaten besteht, welche nicht mehr die gleiche Bindung zur Schweiz und dasselbe Verständnis für den schweizerischen Sonderfall haben. Ich rufe mit aller Deutlichkeit in Erinnerung: Wir entscheiden bei der Ausdehnung und Weiterführung der Personenfreizügigkeit nicht isoliert über die Frage von Zuwanderung und Auswanderung, sondern regeln damit grundsätzlich unser Verhältnis zur Europäischen Union. Es ist Ihnen allen unbenommen, das wichtige und gute Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU aufs Spiel zu setzen. Doch Sie müssen sich der Konsequenzen bewusst sein und die Verantwortung dafür auch übernehmen. Die Schweiz kann als kleiner Staat trotz florierender Volkswirtschaft nicht autark überleben. Wir sind auf gute Beziehungen und auf eine Öffnung gegenüber der Europäischen Union sowohl politisch als auch wirtschaftlich angewiesen.
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Wird das Referendum ergriffen, werden wir zum dritten Mal über die Personenfreizügigkeit abstimmen. Die Schweizer Stimmberechtigten haben im Jahr 2000 wie auch im Jahr 2005 der Einführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit der EU mit mehr als 60 bzw. 56 Prozent Jastimmen zugestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies aufgrund der positiven Erfahrungen auch in Zukunft tun werden. Lassen Sie mich wieder einmal in Erinnerung rufen: Jeder dritte Franken wird im Austausch mit der EU verdient. Über 60 Prozent unserer Exporte gehen ins EU-Ausland, mehr als 80 Prozent unserer Importe kommen aus der EU. Die EU ist mit Abstand die wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin der Schweiz. Deshalb ist ein gutes Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU so eminent wichtig, deshalb brauchen wir die Personenfreizügigkeit, die Bilateralen I, die Bilateralen II, das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989 und alle anderen bilateralen Abkommen, die wir mit der EU abgeschlossen haben.
Im Namen der Fraktion der Freisinnigen und der Liberalen empfehle ich Ihnen deshalb, sowohl der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien als Voraussetzung für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit als auch der Weiterführung der Personenfreizügigkeit generell zuzustimmen. Die unsinnigen Rückweisungsanträge mit den sachfremden Verknüpfungen sind abzulehnen.