Fehr Mario · Nationalrat · 2008-05-28
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die Personenfreizügigkeit ist nicht nur das Herzstück der europäischen Integration, sie ist auch das Rückgrat der Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union. Ohne die Personenfreizügigkeit mit allen EU-Staaten wird es in Zukunft keine bilateralen Verträge geben. Es gibt keine Personenfreizügigkeit à la carte. Wer hier behauptet, dass beispielsweise den neuen EU-Mitgliedern Rumänien und Bulgarien eben diese Personenfreizügigkeit verweigert werden könnte, der hat entweder das Funktionieren der EU nicht verstanden, oder er sagt uns schlicht und einfach nicht die Wahrheit. Die EU würde niemals eine Ungleichbehandlung ihrer verschiedenen Länder akzeptieren, und dies zu Recht, genau gleich, wie wir eine Ungleichbehandlung der einzelnen Kantone niemals akzeptieren würden.
In der Analyse sollten wir uns in einem einig sein: Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte für unser Land, auch und vor allem wirtschaftlich. Wir haben allein im vergangenen Jahr 85 000 qualifizierte Arbeitskräfte für unsere Wirtschaft gewinnen können, jeder dritte Franken wird im Handel mit der EU verdient, und rund 400 000 Schweizerinnen und Schweizer arbeiten im europäischen Raum. All dies ist ohne Personenfreizügigkeit nicht möglich. Wer deshalb die Personenfreizügigkeit mit einem oder mehreren Staaten Europas bekämpft, der spielt mit dem Feuer. Genau dies macht heute die SVP-Fraktion mit ihren fünf Rückweisungsanträgen, von denen sie selber weiss, dass einige erfüllt sind und sich die anderen gar nicht erfüllen lassen. Frau Estermann fordert von der EU eine schriftliche Erklärung, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz respektiert. Entweder sind wir ein souveräner Staat, und wir sagen das auch, oder wir sind es nicht. Souveränität kann man sich nicht von anderen garantieren lassen. Herr Stamm fordert eine unbefristete Schutzklausel für Rumänien und Bulgarien. Diese Verhandlungen wurden vom damaligen alt Bundesrat Blocher geführt. Er hat grosszügige Übergangsfristen von [PAGE 570] sieben beziehungsweise zehn Jahren herausgeholt. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass jemand härter verhandeln könnte als alt Bundesrat Blocher.
Frau Geissbühler will mit ihrem Rückweisungsantrag eine Verknüpfung der Vorlage zu den Kohäsionszahlungen an Rumänien und Bulgarien mit dieser Personenfreizügigkeitsvorlage. Sie will auch, dass der Stimmbürger informiert wird. Der Stimmbürger ist informiert. Wir wissen, dass wir 257 Millionen Franken an Kohäsionszahlungen leisten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind vorhanden.
Herr Wobmann will einen Bericht über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf EU-Beitrittskandidaten, und er nennt dann eine ganze Reihe davon. Die meisten dieser Länder sind nicht einmal Beitrittskandidaten. Nur die Türkei und Kroatien sind es, und Verhandlungen führt die EU einzig und allein mit Kroatien. Heute über eine mögliche Ausdehnung, von der wir nicht einmal wissen, Ob und wann sie stattfindet, einen Bericht zu schreiben ist eine Bedingung, die man nicht erfüllen kann und die einzig und allein dazu dient, dieser Personenfreizügigkeit nicht zum Durchbruch zu verhelfen. Herr Wobmann fordert im Antrag der Minderheit V auf Rückweisung ein effizienteres Rückübernahmeabkommen. Der Bundesrat hat uns einen Brief geschrieben, dass ein solches am 30. Mai im Bundesrat zur Genehmigung vorliegt.
Es ist auch völlig unklar, wie alle diese Rückweisungsanträge der fünf Minderheiten zueinander in Bezug stehen. Wenn alle diese Minderheitsanträge auf Rückweisung angenommen würden, dann würden wir - das kennen Sie ja von der SVP - niemals eine Personenfreizügigkeit erhalten. Müssen wir also einen dieser Minderheitsanträge auf Rückweisung gutheissen? Gelten sie kumulativ? Ist die SVP-Fraktion allenfalls bereit, einen zurückzuziehen, wenn ein anderer durchkommt? Wo sind hier die Prioritäten? Sie wissen ganz genau, dass alle diese Forderungen niemals erfüllt werden können, und ich finde deshalb den Antrag der Minderheit Stamm, die gar nicht auf die Vorlage eintreten und keine Personenfreizügigkeit will und das auch schon in der Kommission ehrlich gesagt hat, wenigstens Klartext. Wir wissen, woran wir sind.
Die SP-Fraktion unterstützt die Weiterführung und die Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit Überzeugung. Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten, und wir bitten Sie insbesondere, die beiden Beschlüsse im Sinne des Ständerates zu vereinen. Es ist halt einfach so: Wenn Sie getrennt abstimmen lassen, dann offerieren Sie der Bevölkerung eine Scheinwahlfreiheit. Es gibt nur eine Personenfreizügigkeit, und die Bevölkerung sollte sich klar darüber äussern, ob sie diese eine Personenfreizügigkeit mit der ganzen EU will oder eben auch nicht.
Zum Schluss kann ich Ihnen mitteilen, dass die Rumänen, unabhängig von unseren heutigen Beratungen, ohnehin demnächst in die Schweiz kommen werden, und zwar bereits nächste Woche. Sie werden nach Zürich und Bern an die Fussballeuropameisterschaft kommen. Die rumänische Fussballnationalmannschaft wird von Tausenden ihrer Fans in die Schweiz begleitet werden. Sie seien herzlich willkommen in diesem Land!