Lang Josef · Nationalrat · 2008-05-28
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die Personenfreizügigkeit ist ein liberales Grundprinzip. So ging es bei der Gründung unseres liberalen Bundesstaates 1848 wesentlich um die Freizügigkeit von Personen des einen Kantons gegenüber - ich betone das - allen anderen Kantonen. Bei der ersten Teilrevision der Bundesverfassung 1866 ging es darum, dass die Personenfreizügigkeit für alle Personen galt, auch für die Juden. Die Juden in der heutigen Debatte sind, Sie haben es bereits gehört, die Roma, und mit "alle Kantone" sind in der heutigen Debatte vor allem Bulgarien und Rumänien gemeint. Wie es damals für die Schweiz undenkbar war, ärmere Kantone aus der Personenfreizügigkeit auszuschliessen, ist es heute für die EU undenkbar, ärmere Staaten oder Angehörige einer stigmatisierten Ethnie aus der Personenfreizügigkeit ausgrenzen zu lassen.
Es kommt hinzu, dass die Schweiz ein kleines Land mitten in Europa ist: Es gibt kaum einen EU-Staat, der mit dem EU-Gemeinwesen wirtschaftlich derart verflochten, menschlich derart verbunden und kulturell derart verknüpft ist wie die Schweiz. Als einziger Ersatz für die Mitgliedschaft bleibt ein dichtes Netz von bilateralen Abkommen. Die ökonomische Entwicklung der letzten Jahre bestätigt deren Nutzen. Nicht wer die Bilateralen befürwortet, sondern wer sie ablehnt, provoziert noch mehr Arbeitslosigkeit. Allerdings hatten die Bilateralen die letzten Male nur dank der flankierenden Massnahmen an der Urne eine Chance.
Die Menschen, auch das zeigt die Geschichte unseres Bundesstaates, tragen liberale Massnahmen nur mit, wenn sie mit sozialen Massnahmen verknüpft werden. Bei den kommenden Abstimmungen kommt dazu, dass die Konjunktur weniger rosig ist. Das hat zur Folge, dass die Risiken und Ängste noch grösser sein werden und die sozialen Sicherungen noch stärker sein müssen. Nur eine soziale Schweiz kann eine weltoffene Schweiz sein. Deshalb braucht es ein [PAGE 569] ganzes Bündel zusätzlicher Fortschritte. Dazu gehören die Einführung von Normalarbeitsverträgen für Haushalthilfen und der starke Ausbau der Kontrolle von Schweizer Unternehmen.
In der APK hat Bundesrätin Leuthard einen Antrag der grünen Fraktion entgegengenommen, der vom Bundesrat verlangt, zu prüfen, ob der Bund bzw. die Kantone bei den Unternehmen, die einem gesamtverbindlich erklärten GAV angehören, die Kontrollkosten übernehmen könnten, das heisst bei Unternehmen, in denen diese Kosten bisher von den paritätischen Kommissionen übernommen wurden; das wichtigste Beispiel dafür ist das Gastgewerbe. Wenn dem Bundesrat daran liegt, dass das Volk der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zustimmt, dann setzt er Forderungen wie diese um. Und wenn die CVP/EVP/glp- und die FDP-Fraktion wirklich ein oder notfalls zwei Ja wollen, dann sollen Sie den Antrag Rechsteiner Paul/Fasel unterstützen. Dasselbe gilt für den Antrag Sommaruga Carlo bezüglich des Mietrechts. Mit der Personenfreizügigkeit geraten nicht nur die Löhne unter Druck, sondern auch die Mieten. Diese gehen allerdings nach oben.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, der Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zuzustimmen, die flankierenden Massnahmen zu stärken und die Vorlage als eine zu behandeln, weil es nur eine Personenfreizügigkeit gibt. Genauso, wie sich die Schweiz nur als ein Gemeinwesen mit 26 Kantonen behandeln lässt, lässt sich die Europäische Union nur als ein Gemeinwesen mit heute 27 Mitgliedern betrachten.
Zuletzt noch dies, Kollega Mörgeli: Die Souveränitätsfrage stellt sich nicht gegenüber der EU, sondern gegenüber den USA. Über unser Verhältnis zur EU können das Volk und dieses Parlament abstimmen. Wie wir in den letzten Tagen erfahren haben, ist das bei unserem Verhältnis zu den USA leider nicht der Fall.